polizeiliche Vorladung wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener?
Beschuldigter wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Geregelt wird die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gemäß §189 StGB im 14. Abschnitt des Strafgesetzbuches bei den sogenannten Beleidigungsdelikten.
Delikte wie §189 StGB nehmen durch die stetig steigende Präsenz des Internets immer mehr an Bedeutung zu.
Nachfolgend haben wir einige Aspekte und Fragen aufgeführt, die für Sie im Falle einer Vorladung wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener von Bedeutung sein könnte.
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener: Strafgrund
Schutzwürdig ist eines unserer höchsten Güter: Die persönliche Ehre.
Dieser Schutz bleibt auch nach dem Tod bestehen. Schutzgut ist aber nicht nur die die Menschenwürde des Toten, sondern auch das Pietätsempfinden seiner Angehörigen.
Welche Strafe droht mir?
Für den Tatvorwurf der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Die konkrete Strafe hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab. Insbesondere ist die Schwere und Intensität der Verunglimpfung von Bedeutung.
Haben Sie eine Anzeige wegen §189 StGB erhalten, so lohnt es sich, sich umgehend mit mir in Verbindung zu setzen, um sich entsprechende Hilfe zuzusichern.
Was heißt "Verunglimpfen" nach §189 StGB?
Unter Verunglimpfen versteht man in erster Linie eine besonders schwere Beleidigung oder anders geartete Ehrverletzung.
Hierbei handelt es sich in den meisten Fällen um Werturteile oder Tatsachenbehauptungen.
Können auch Handlungen verunglimpfen?
Neben Äußerungen können auch Handlungen, die an dem Toten verübt werden, den Tatbestand der Verunglimpfung erfüllen.
Heutzutage kommt es häufig vor, dass Dritte die Leiche zunächst entdecken und ein Fotos des Verstorbenen erstellen. Dies allein reicht nicht für die Strafbarkeit des §189 StGB aus. Vielmehr muss die Verunglimpfung durch einen Dritten wahrgenommen werden und als Kränkung der Ehre des Verstorbenen verstanden werden.
Strafantrag
189 StGB ist ein Antragsdelikt. Das heißt, dass die Tat nur auf Antrag verfolgt wird. Antragsberechtigt sind die Angehörigen des Verunglimpften.
Verunglimpfung gegenüber Gruppen
Möglich ist auch die Verunglimpfung gegenüber Gruppen. Dies ist dann der Fall, wenn diese durch die Umstände ihres Todes miteinander in Verbindung gebracht werden können.
Vorladung wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener?
In manchen Handlungskonstellationen kann es sein, dass sowohl Lebende als auch Verstorbene betroffen sind. Beispielsweise ist hier die Leugnung des Holocaustes anzuführen.
Folgerichtig führt das dazu, dass der Täter möglicherweise zwei Straftatbestände verwirklicht.
Sollten auch Sie eine Anklage wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener erhalten haben, so helfen wir Ihnen gerne weiter und stehen Ihnen nach einer ersten Kontaktaufnahme im gesamten Strafverfahren zur Seite.
Vorladung wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener -Ermittlungsverfahren
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