Blog & FAQs

Aktuelles zum Strafrecht & Sexualstrafrecht

Blog der Kanzlei Nikolai Odebralski

Im Strafrecht sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für Strafrecht vertreten lassen (logisch), der nachweislich Erfahrung in dem hat was er tut - zudem erfolgreich ist und selbstbewusst für seine Mandanten vor Gericht auftritt.

Unsere Kanzlei ist nun seit mehr als 14 Jahren bundesweit im Bereich der Strafverteidigung tätig mit Schwerpunkt im Bereich Sexuastrafrecht. Informieren Sie sich hier zu aktuellen Themen, Fragen und Problemstellungen - und finden Sie hier erste Antworten.

Bei dem vorliegenden Blog handelt es sich um eine Sammlung interessanter Entscheidungen, juristischer Problemstellungen sowie tagesaktueller Themen unserer Einschätzungen hierzu. Wenngleich diese Kategorie den Namen Blog trägt, gibt es hier bewusst nicht die Möglichkeit, Diskussionen unter einzelnen Beiträgen zu beginnen. Bei Rückfragen zu einzelnen Themen oder Sachverhalten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder schreiben Sie uns gerne auch per Mail.


Aktuelle Blog-Beiträge & FAQs


Was ist ein Befangenheitsantrag?

Mit einem Antrag auf Besorgnis der Befangenheit kann in einem Strafprozess beantragt werden, den Vorsitzenden Richter (oder einen der Richter bzw. Schöffen) von der weiteren Mitwirkung an dem Prozess auszuschließen.

Dies wiederum erfolgt nach § 24 StPO, wenn aus Sicht eines vernünftigen Betrachters Zweifel daran bestehen, dass der abgelehnte Richter noch objektiv gegenüber dem Beschuldigten urteilt. Die Anforderungen an den Antrag auf Befangenheit sind hoch, Anträge auf Befangenheit werden in einem Strafprozess vergleichsweise selten gestellt. Über den Befangenheitsantrag entscheidet nicht der abgelehnte Richter selbst, sondern ein Kollege desselben Gerichts.

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Polizei Berlin zählt 111 Gruppenvergewaltigungen im vergangenen Jahr

Im Jahr 2023 sind in Berlin 111 Fälle von Vergewaltigungen durch mehr als einen Täter von der Polizei registriert worden.

Wie viele dieser Fälle sich aber letztlich bestätigt haben bzw. sich gegebenenfalls auch als Falschbeschuldigung herausgestellt haben, hierzu schweigt sich die Statistik aus bzw. gibt es auch Ende 2024 keine verlässlichen Angaben

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KI generierte Kinderpornografie - Die Gefahren

KI-generierte Kinderpornografie ist häufig nicht mehr von echtem Kindesmissbrauch zu unterscheiden. Strafbar ist der Besitz entsprechender Inhalte nach § 184b StGB, als sog. wirklichkeitsnahe Darstellung.

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Kinderpornographie: Geplante Chat-Kontrolle stößt auf Widerstand (§ 184b StGB)

Mit einer geplanten Chat-Kontrolle möchte die EU die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte bekämpfen. Das Vorhaben stößt jedoch auf große Kritik bei Abgeordneten und Experten. Ein Kompromiss zwischen Daten- und Kinderschutz muss gefunden werden.

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Einheitliche Sanktion von Vergewaltigungen auf EU-Ebene scheitern an Einigung auf Definition

Die EU möchte Übergriffe gegen Frauen härter bestrafen. Bei einer einheitlichen Ahndung von Vergewaltigung stellt sich das Problem einer einheitlichen Definition auf EU-Ebene. Die Bestrebungen nach einer solchen scheitern offenbar auch an Deutschland.

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Neue Regeln in der Debatte für Schwangerschaftsabbrüche

Eine Expertenkommission spricht sich dafür aus, §218 StGB abzuschaffen. Viele Stimmen aus der Politik warnen davor.  

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"Update“ zur EU-Richtlinie gegen sexuellen Missbrauch von Kindern

Mithilfe einer neuen Richtlinie möchte die Europäische Union den sexuellen Missbrauch von Kindern bekämpfen. Die Richtlinie sei notwendig, um unter anderem Betroffene im Netz zu schützen. Es geht dabei vor allem um Livestreams, sowie KI-generierte Darstellungen, die fortan als Missbrauch gelten sollen. Bisher, so die Union, profitierten die Täter von einer Gesetzeslücke.

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§362 Nr. 5 StPO – die „umstrittene Wiederaufnahme-Vorschrift“ ist verfassungswidrig

§362 Nr. 5 StPO trat am 30.12.2021 in Kraft und galt seitdem als „umstrittene Wiederaufnahme-Vorschrift“. Nicht einmal zwei Jahre hielt dieser stand, bis am 31.10. 2023 mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 900/22) entschieden wurde: Der §362 Nr. 5 StPO ist verfassungswidrig und damit nichtig.

 

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