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One-Night-Stand in Wien endete vor Gericht

Ein One-Night-Stand in Wien endete vor Gericht. Ein 32-Jähriger Mann soll mit einer 24-Jährigen irischen Urlauberin entgegen vorheriger Vereinbarung ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben.
Es klingt nach einer ganz normalen Geschichte: Sie lernen sich auf einem Konzert kennen, es funkt und anschließend landen zwei Menschen miteinander im Bett. Doch der Fall endete für den 32-Jährigen mit einem gerichtlichen Nachspiel. Denn bei dem zweiten Mal Geschlechtsverkehr in derselben Nacht kam es zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr, obwohl die junge Frau diesem nicht zugestimmt hatte. Dass er nur ein Kondom dabei hatte, wurde jedoch auf dem Heimweg besprochen. Als die Irin beim erneuten Beischlaf bemerkte, dass der Geschlechtsverkehr nun ungeschützt stattfand, stoppte sie die Handlung sofort und forderte von dem Angeklagten Name, Adresse und Telefonnummer, um mögliche Kosten für Tests auf Geschlechtskrankheiten von ihm ersetzt zu bekommen. Daraufhin erstattet sie jedoch Anzeige. Der 32-Jährige behauptete vor Gericht, dass die Frau mitbekommen habe, dass er kein Kondom mehr verwendet hatte. Die junge Frau, die extra für die Zeugenaussage erneut nach Wien gereist war, sieht das jedoch anders. Dem hätte sie ausdrücklich nicht zugestimmt. Die Verteidigung des Mannes schilderte ,,Ungenauigkeiten’’, welche sich durch das gesamte Verfahren gezogen hätten. Dies sah auch der Richter so, welcher den Angeklagten mangels Vorsatz zunächst freisprach. ,,Ich bin mir absolut sicher, dass sie nicht gelogen haben", beschied er dem Angeklagten. Die Zeugin habe vorsätzlich nicht gelogen, sie habe es lediglich anders wahrgenommen. Klassischer Fall eines Missverständnisses, so der Richter. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
,Ja heißt ja’ als Lösung
Das sogenannte Stealthing ist strafbar, weil eine sexuelle Handlungen gegen den Willen einer beteiligten Person strafbar. Dies ist sowohl in Österreich als auch in Deutschland strafbar. Auch in Deutschland gibt es mehrere Fälle, bei denen Männer verurteilt wurden, weil sie die Benutzung des Kondoms vortäuschen oder es heimlich abstreiften. Schlüssel des Ganzen ist der Grundsatz ,,Ja heißt ja’’. der eine ganz spezifische Einwilligung voraussetzt. Nur wer ja ,,ja’’ zu einem Kuss sagte, willigte damit nicht auch zum Oralverkehr o.Ä ein.
Quellen: focus.de, krone.at