Rechtsanwaltskanzlei Nikolai Odebralski
Missbrauch von Kindern: Verfahren eingestellt (Dessau-Roßlau)
Das schlimmste was man einem Vater zu Unrecht nachsagen kann ist, dass er die eigenen Kinder sexuell missbraucht.
Eine absolut unschöne Erfahrung dieser Art musste unser späterer Mandant machen, nachdem er sich von seiner Ehefrau getrennt hatte. Nach Darstellung unseres Mandanten war die Beziehung durchsetzt von Unehrlichkeit und toxischer Verhalten von Seiten seiner ehemaligen Partnerin. Nachdem dieser sich nun zur Trennung entschieden hatte, folgte ein handfester Streit zwischen den getrennt lebenden Ehepartnern, welcher leider auch über die Kinder ausgetragen wurde. Zunächst versuchte die Mutter, meine Mandanten den Umgang mit seinen beiden minderjährigen Töchtern streitig zu machen, bis dieser sich dann an das Jugendamt und schließlich das Familiengericht wendete und regelmäßigen Umgang mit den Kindern einklagte.
Nachdem das Jugendamt sich im Rahmen einer ersten Stellungnahme dahingehend positioniert hatte, dass das Verhältnis zwischen unserem späteren Mandanten und seinen Töchtern offenbar sehr gut ist und regelmäßiger Umgang befürwortet wird, berichtete die Kindesmutter dort anschließend unter Tränen, warum aus ihrer Sicht ein Umgang ausgeschlossen werden müsse: der Vater habe sich in der Vergangenheit gegenüber den Töchtern wiederholt übergriffig verhalten und diese sexuell missbraucht, die Kinder hätten ihr dies im Vertrauen erzählt.
Daraufhin wurde der Umgangskontakte unseres Mandanten mit seinen Töchtern zunächst ausgesetzt und von Seiten der Staatsanwaltschaft Dessau gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern eingeleitet. Unser Mandant konnte das ganze nicht glauben, bis ihm die Vorladung wegen sexuellen Missbrauch von Kindern durch die Polizei Dessau erreichte, an dieser Stelle traf er die richtige Entscheidung, das Verfahren in die Hände eines erfahrenen Rechtsanwalts für Sexualstrafrecht zu legen, insbesondere aufgrund unserer bundesweit einmaligen Expertise und Erfahrung in diesem Bereich.
Gerne übernahmen wir als heute bundesweit größte Kanzlei fütr Sexualstrafrecht seine Vertretung in dieser sensiblen Angelegenheit.
Die Ermittlungsakte enthielt die Aussagen der beiden Töchter sowie der Frau und warf direkt erhebliche Fragen auf: denn so gab die Mutter an, ihre Töchter hätten ihr übereinstimmend in vertraulichen Gesprächen von dem sexuellen Missbrauch durch den Vater berichtet und darum gebeten, diesen niemandem zu erzählen. Die Töchter wiederum berichteten im Rahmen ihrer Vernehmung nichts von sexuellem Missbrauch durch den Vater oder übergriffigem Verhalten, sie schilderten durchgehend eine sehr gute Beziehung zwischen ihnen und dem Vater. Auch das von der Mutter behauptete Gespräch habe es in dieser Form nicht gegeben, sie selbst könnten das ganze Nichtverstehen und würden „den Papa gerne öfter sehen“.
Angesichts dieser Angaben ließ sich von unserer Seite der Antrag auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen sexuellen Missbrauch von Kindern gegen unseren Mandanten gegenüber der Staatsanwaltschaft Dessau leicht begründen. Diesem Antrag schloss sich die Staatsanwaltschaft dann noch an und stellte das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts ein.
Zugleich wurde ein Ermittlungsverfahren gegen die Mutter wegen des Anfangsverdachts das vortäuschen von Straftaten eingeleitet, da der Verdacht naheliegt, dass es sich um eine bewusste falsch Beschuldigung handelt mit dem Ziel, das Umgangsrecht des Vaters im familienrechtlichen Verfahren zu beeinflussen. In familienrechtlicher Hinsicht gelten die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Dessau gegenüber unseren Mandanten auch als widerlegt, er hat heute wöchentlich Umgang mit seinen Töchtern, einschließlich der Umgangswochenenden jedes zweite Wochenende vollständig.