Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei
Im Strafrecht sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für Strafrecht vertreten lassen (logisch), der nachweislich Erfahrung in dem hat was er tut - zudem erfolgreich ist und selbstbewusst für seine Mandanten vor Gericht auftritt.
Unsere Kanzlei ist nun seit mehr als 14 Jahren bundesweit tätig.
Wir bearbeiten mittlereile weit über 800 Strafverfahren jährlich. Den Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Verteidigung von Beschuldigten in Sexualstrafverfahren, anspruchsvollen Revisionsverfahren und Wiederaufnahmeverfahren.
Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei
November 2023
Vergewaltigung: Bewährung in der Berufung (Baden-Baden)
Nachdem unser späterer Mandant in erster Instanz in Begleitung eines staatlichen Pflichtanwalts zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war, wandte er sich für das Berufungsverfahren an uns, mit der Maßgabe ihm die Freiheit zu erhalten. Angesichts des Tatvorwurfs Vergewaltigung kein Selbstläufer. Durch gute und kluge Vorbereitung konnte das Ziel aber letztlich erreicht werden.
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Kinderpornografie: Bewährung nach Geständnis (Gütersloh)
Das Amtsgericht Gütersloh hat unseren Mandanten auf Antrag der Verteidigung zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt, womit dem Beschuldigten die Freiheit erhalten bleibt. Im Vorfeld des Prozesses hatte sich der Beschuldigte in eine Therapie begeben und hiermit den Weg in eine Bewährungsstrafe geebnet.
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