Vergewaltigung: Bewährung in der Berufung (Baden-Baden)
Unser Mandant wandte sich Hilfe suchend an uns, nachdem er durch das Amtsgericht Baden-Baden wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Was war dem vorausgegangen?
Unser späterer Mandant hatte einen Abend mit seiner besten Freundin verbracht, im Verlauf des Abends oder Alkohol getrunken. Anschließend legten sich beide in das Bett meines Mandanten, hier kam es zu sexuellen Kontakt zwischen beiden. Anschließend erstattete die beste Freundin gegen unseren späteren Mandanten Strafanzeige wegen Vergewaltigung bei der Polizei in Baden-Baden.
Von dem Verfahren und der Vorladung als Beschuldigter wegen Vergewaltigung durch die Polizei Baden-Baden überfordert, wandte sich der Beschuldigte junge Mann zunächst an einen lokalen Anwalt, der anbot, das Verfahren als Pflichtverteidiger zu begleiten. Nachdem die Akten Übermittlungsverfahren eingegangen war, riet der Rechtsanwalt davon ab, eine umfassende Erklärung zu den Vorwürfen abzugeben. Es würde sich alles von selbst klären, so der Anwalt. Indes geschah das Gegenteil: unser späterer Mandant erhielt Anfang 2022 eine Anklage wegen Vergewaltigung zum Amtsgericht Baden-Baden. offenbar mit der falschen Verteidigungsstrategie wurde er dort. Zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.
Spätestens an diesem Punkt entschied sich der Beschuldigte, den Rechtsanwalt zu wechseln und einem spezialisierten Rechtsanwalt für Sexualdelikte zu beauftragen. So fand er schnell den Weg zu uns.
Wir sagten den verzweifelten jungen Mann, dann natürlich unsere Hilfe zu und übernahmen das Verfahren vor dem Landgericht Baden-Baden.
Da angesichts der Aktenlage und zur und absoluten Vermeidung einer Gefängnisstrafe des jungen Vaters, die Verteidigungsstrategie auf eine so genannte Strafmaß-Verteidigung umgestellt wurde, konnte durch kluges prozessuales Verhalten sowie ein vollumfängliches Geständnis eine Bewährungsstrafe erreicht und dem jungen Mann die Freiheit erhalten werden.