Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei
Im Strafrecht sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für Strafrecht vertreten lassen (logisch), der nachweislich Erfahrung in dem hat was er tut - zudem erfolgreich ist und selbstbewusst für seine Mandanten vor Gericht auftritt.
Unsere Kanzlei ist nun seit mehr als zehn Jahren bundesweit tätig und wir bearbeiten mittlereile weit über 500 Strafverfahren jährlich - von "kleinen" Verfahren wie Jugendverfahren, Diebstahl oder Körperverletzung - bis zu schweren Verbrechenssvorwürfen wie Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Kilobereich, Tötungsdelikte oder organisierter Kriminalität. Wir decken das gesamte Spektrum der Strafverteidigung ab.
Von diesem Verfahren werden übrigens über 50 % außergerichtlich eingestellt oder diskret von Schreibtisch zu Schreibtisch erledigt , sodass die meisten meiner Mandanten gar keinen Gerichtssaal von innen sehen.
Regelmäßige theoretische Fortbildung und praktische Erfahrung vor Gericht sind seit Jahren die Grundpfeiler unserer erfolgreichen Arbeit.
Nachstehend finden Sie nun aktuelle Mitteilungen zu Strafverfahren, an welchen unserer Kanzlei beteiligt war, lassen Sie sich von unserer Erfahrung überzeugen:
Februar 2021
Sexuelle Belästigung: Zahnarzt freigesprochen (Essen)
Das Amtsgericht Essen hat einen Zahnarzt vom Tatvorwurf der sexuellen Belästigung einer Patientin freigesprochen. Die Frau hatte behauptet, der Arzt habe ihr während einer Behandlung an die Brust gegriffen. "Unglaubwürdig" - so das Urteil des Essener Amtsgerichts nach eingehender Vernehmung der Zeugin durch die Verteidigung. Der Angeklagte sei freizusprechen.
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Darknet-Bestellung: Verfahren eingestellt (Dortmund)
Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat auf Antrag der Verteidigung ein Verfahren wegen der Bestellung von Drogen im Internet mangels Tatverdachts eingestellt. Ein Tatnachweis sei angesichts des Vorbringens der Verteidigung nicht zweifelsfrei zu führen.
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Geldwäsche: Freispruch für Heranwachsenden (AG Essen)
Die Staatsanwaltschaft Essen hat unserem Mandanten vorgeworfen, ein Konto eröffnet und über dieses betrügerisch erlangtes Geld ins Ausland weitergeleitet zu haben. Die Hauptverhandlung konnte ein Tatnachweis hierfür aber nicht erbringen. Vielmehr sei nach dem Vorbringen der Verteidigung nicht auszuschließen, dass unser Mandant selbst Opfer eines sogenannten Identitätsdiebstahls geworden ist und mit seinen Daten das Konto betrieben wurde. Der Beschuldigte hatte zu den Vorwürfen geschwiegen.
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