Strafverteidiger Odebralski Rechtsanwaltskanzlei Essen

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Geldwäsche: Freispruch für Heranwachsenden (AG Essen)

Unser Mandant hat eine Vorladung durch die Polizei Essen wegen des Vorwurfs der Geldwäsche erhalten und konnte diese zunächst einmal überhaupt nicht einordnen.

Wie sich aus der Ermittlungsakte sodann ergab, sollte unser Mandant ein Konto eröffnet haben, über welches dann betrügerisch erlangtes Geld weitergeleitet wurde - strafbar als sogenannte leichtfertige Geldwäsche.

Ein Tatnachweis dafür, dass unser Mandant von diesem Konto überhaupt etwas gewusst hat, ließ sich in der Hauptverhandlung für die Staatsanwaltschaft Essen jedoch letztlich nicht mehr führen: denn es sei nach dem Vorbringen der Verteidigung nicht auszuschließen, dass das Konto gar nicht von dem Beschuldigten selbst eröffnet worden sei sondern er selbst Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden sei.

Denn so hatte der Beschuldigte kurz vor der Eröffnung des Kontos im Rahmen eines anderen Geschäftes im Internet seine Personalausweisdaten übersandt. Es sei insofern nicht auszuschließen, dass diese von den wahren Täter abgefischt worden und sodann für die Kontoeröffnung genutzt worden sein. Der Beschuldigte hatte zu den Vorwürfen im Prozess geschwiegen.

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