Rechtsanwaltskanzlei Nikolai Odebralski
Revision erfolgreich: Verurteilung bei Aussage gegen Aussage aufgehoben (AG Münster/OLG Hamm)
Die Staatsanwaltschaft Münster hatte Mitte 2024 Anklage gegen unsere Mandanten wegen Vergewaltigung seiner damaligen Freundin erhoben. Er sollte nach einer Feier im Jahre 2020 mit dieser den Geschlechtsverkehr gegen ihren erkennbaren und geäußerten Willen ausgeübt haben.
Unser Mandant hatte sich nach Erhalt der polizeilichen Vorladung wegen Vergewaltigung in Münster zunächst an einen regionalen Rechtsanwalt aus Münster gewendet. Nachdem dieser ihn auf Grundlage einer Pflichtverteidigung im Ermittlungsverfahren weder unterstützt noch sachgerecht verteidigt hatte, meldete er sich nach Erhebung der Anklage und dem Eingang der Anklageschrift durch das Amtsgericht Münster bei uns, um uns mit seiner Verteidigung zu beauftragen.
Als spezialisierte Kanzlei für Sexualstrafrecht in Münster immer nahmen wir natürlich gerne die Vertretung des Beschuldigten mit dem Ziel, den Vorwürfen im Rahmen der bevorstehenden Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Münster entschlossen und auf Augenhöhe entgegenzutreten.
Im Rahmen der Hauptverhandlung ließen sich eine Vielzahl von Widersprüchlichkeiten zwischen den einzelnen Aussagen der zu diesem Zeitpunkt insgesamt bereits sechsmal vernommenen Zeugen herausarbeiten und dem Gericht aufbereiten. Hieraus ergab sich aus Sicht der Verteidigung eingehend, dass der Sachverhalt im Hinblick auf das sogenannte Kerngeschehen der Vergewaltigung zu unterschiedlichen Vernehmungszeitpunkten massiv andersartig und abweichend vom vorherigen Vorbringen geschildert worden war, was erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Vorwürfe begründe. Ohne nähere Aufklärung und insbesondere ohne Hinzuziehung eines sogenannten aussagepsychologischen Sachverständigen ließe sich eine Feststellung der Straftat nicht treffen, so schon unser Vorbringen im Rahmen der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Münster.
Von diesem ließ sich das Amtsgericht aber nicht überzeugen und verurteilte Mandanten sodann Ende 2024 wegen Vergewaltigung zu einer vollstreckbaren Haftstrafe, für unseren Mandanten, Mitte 30 und nun junger Familienvater ein absoluter Schock.
Doch anstatt zu verzweifeln, analysierten wir das schriftliche Urteil auf Rechtsfehler - und wurden nach eingehender Analyse fündig. Im Rahmen einer sogenannten Sprungrevision bereiten wir dem Oberlandesgericht diese Rechtsfehler eingehend auf, woraufhin sich das Gericht unser Vorbringen in der Sache anschloss und die Verurteilung wegen Vergewaltigung vollständig aufhob.
Das Urteil sei
"in sich widersprüchlich, so nicht nachvollziehbar und durchzogen von erheblichen Aufklärungsmängeln sowie grundlegenden Fehler bei der rechtlichen Würdigung und Darstellung des Sachverhalts."
Infolge der Aufhebung bekommt unser Mandant nun zeitnah die Gelegenheit, im Rahmen der erneuten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Münster wegen Vergewaltigung seine Unschuld zu beweisen. Angesichts der bereits einmal erfolgten Aufhebung bzw. des Würfels durch das Oberlandesgericht wird sich das nunmehr mit dem Sachverhalt und dem Tatvorwurf der Vergewaltigung befasste Amtsgericht Münster sicherlich gewissenhafter und ordnungsgemäßer auf das Verfahren vorbereiten und dem Vorbringen der Verteidigung Gehör schenken.