Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei
Im Strafrecht sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für Strafrecht vertreten lassen (logisch), der nachweislich Erfahrung in dem hat was er tut - zudem erfolgreich ist und selbstbewusst für seine Mandanten vor Gericht auftritt.
Unsere Kanzlei ist nun seit mehr als 14 Jahren bundesweit tätig.
Wir bearbeiten mittlereile weit über 800 Strafverfahren jährlich. Den Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Verteidigung von Beschuldigten in Sexualstrafverfahren, anspruchsvollen Revisionsverfahren und Wiederaufnahmeverfahren.
Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei
Oktober 2023
Verurteilung wegen Kinderpornografie rechtsfehlerhaft (Dortmund)
Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen der Revision die Verurteilung eines unserer Mandanten wegen durchgreifende Rechtsfehler kassiert und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Dortmund zurückgewiesen. Unser Mandant war in erster Instanz wegen Verbreitung von Kinderpornographie zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Nunmehr besteht die Chance auf eine deutlich geringere Strafe.
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Kinderpornografie: Eröffnung des Verfahrens abgelehnt (AG Mülheim)
Das Amtsgericht Mülheim die Eröffnung eines Strafprozesses aus rechtlichen Gründen abgelehnt und sich damit unserem Antrag auf Nichtzulassung der Anklageschrift vollumfänglich angeschlossen. Unsere Mandanten war vorgeworfen worden, ein Bild mit kinderpornographischen Inhalt über das Internet verbreitet zu haben. Im Ergebnis sei das Bild aber nicht kinderpornographische, weshalb die Eröffnung des Verfahrens abzulehnen sei.
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