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Rechtsanwaltskanzlei Nikolai Odebralski

Besitz von Jugendpornographie: Verfahren mangels Tatverdachts eingestellt (Heilbronn)

Unser Mandant beschrieb den Moment, als die Polizei in den frühen Morgenstunden im Sommer 2024 bei ihm zu Hause auftauchte, um eine Hausdurchsuchung wegen Besitz von Jugendpornographie in Heilbronn durchzuführen auch rückblickend noch als erheblichen Schock, der ihn auch danach noch lange traumatisiert und begleitet hat.

Vorgeworfen wurde unserem späteren Mandanten, über sein Smartphone in Heilbronn jugendpornographische Inhalte über eine Website aus dem Internet abgerufen zu haben. Der Tatverdacht ergab sich aus der Meldung einer halbstaatlichen amerikanischen Organisation NCMEC, diese hatte in den vereinigten Staaten erhobene Daten an die deutschen Ermittlungsbehörden weitergegeben, worauf hin es dann zu der Hausdurchsuchung wegen Besitz von Jugendpornographie in Heilbronn gekommen war.

Unser knapp 40 jähriger Mandant bestritt nicht, als Singel gelegentlich legale pornographische Inhalte im Internet angesehen zu haben, versicherte aber glaubwürdig und nachvollziehbar, dass es sich hierbei ausschließlich um legale Pornographie von Erwachsenen gehandelt habe. Zu keinem Zeitpunkt habe er sich strafbare Inhalte in Form von Jugendpornographie angesehen, die Hausdurchsuchung wegen Besitz von Jugendpornographie in Heilbronn sei nicht nur zu Unrecht erfolgt, darüber hinaus sei auch nicht zu erwarten, dass entsprechende Inhalte auf seinem Mobiltelefon gefunden würden.

Die Auswertung des Mobiltelefons unseres Mandanten war dann etwa neun Monate nach der Hausdurchsuchung wegen Besitz von Jugendpornographie in Heilbronn abgeschlossen und führte zu dem Ergebnis, dass auf dem Smartphone neben knapp 7000 legalen pornographischen Bildern etwa vier jugendpornographische Inhalte festgestellt werden konnten.

Im Rahmen einer ausführlichen Schutzschrift konnten wir die Staatsanwaltschaft Heilbronn davon überzeugen, dass zum einen diese Bilder weder bewusst auf das Mobiltelefon unseres Mandanten gelangt waren, noch eher einen entsprechenden Vorsatz in Bezug auf den Besitz derartiger Bilder hatte. Bei der Anzahl der legalen pornographischen Inhalte drängte sich insofern auf, dass es sich bei den vorhandenen Dateien um einen sogenannten "Beifang" handelt, also Downloads, die im Rahmen des Herunterladens von legalen Inhalten auf das Mobiltelefon heruntergeladen werden, ohne dass der Nutzer hiervon etwas mitbekommt.

Dieser Argumentation schloss sich letztlich die Staatsanwaltschaft Heilbronn an und ließ sich von uns davon überzeugen, dass die Hausdurchsuchung wegen Besitz von Jugendpornographie in Heilbronn zwar nicht grundsätzlich zu Unrecht erfolgt war, aber sich letztlich ein Tatverdacht hinsichtlich des strafbaren Besitzes von Jugendpornographie nicht aufrechterhalten ließ. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein.

Auch wir freuen uns mit unseren Mandanten sowie auch in eigener Sache über eine weitere erfolgreiche Strafverteidigung als Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht in Heilbronn.

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