Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei
Im Strafrecht sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für Strafrecht vertreten lassen (logisch), der nachweislich Erfahrung in dem hat was er tut - zudem erfolgreich ist und selbstbewusst für seine Mandanten vor Gericht auftritt.
Unsere Kanzlei ist nun seit mehr als zehn Jahren bundesweit tätig und wir bearbeiten mittlereile weit über 500 Strafverfahren jährlich - von "kleinen" Verfahren wie Jugendverfahren, Diebstahl oder Körperverletzung - bis zu schweren Verbrechenssvorwürfen wie Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Kilobereich, Tötungsdelikte oder organisierter Kriminalität. Wir decken das gesamte Spektrum der Strafverteidigung ab.
Von diesem Verfahren werden übrigens über 50 % außergerichtlich eingestellt oder diskret von Schreibtisch zu Schreibtisch erledigt , sodass die meisten meiner Mandanten gar keinen Gerichtssaal von innen sehen.
Regelmäßige theoretische Fortbildung und praktische Erfahrung vor Gericht sind seit Jahren die Grundpfeiler unserer erfolgreichen Arbeit.
Nachstehend finden Sie nun aktuelle Mitteilungen zu Strafverfahren, an welchen unserer Kanzlei beteiligt war, lassen Sie sich von unserer Erfahrung überzeugen:
Oktober 2024
sexueller Missbrauch von Kindern: Bewährungsstrafe nach Geständnis (Hanau)
Dass das Landgericht Hanau hat gegen unseren Mandanten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen sexuellem Missbrauch von Kindern in 4 Fällen verhängt und diese zur Bewährung ausgesetzt. Hierdurch bleibt ihm die Freiheit erhalten.
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Sprungrevision erfolgreich: Urteil wegen Kindesmissbrauchs vollständig aufgehoben (Wuppertal)
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat auf unsere Sprungrevision hin eine Verurteilung unseres Mandanten wegen sexuellem Missbrauch von Kindern vollständig aufgehoben. Das Amtsgericht Wuppertal hatte unseren Mandanten zuvor zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, im Rahmen des Prozesses aber schwerwiegende Rechtsfehler gemacht.
Sexueller Missbrauch: Angeklager von allen Vorwürfen freigespruchen (LG Aurich)
Nach einer intensiv geführten Verhandlung über vier Verhandlungstage hat das Landgericht Aurich unseren Mandanten von allen Tatvorwürfen freigesprochen. Wir konnten herausarbeiten, dass die Vorwürfe tatsächlich wohl autosuggestiv verursachte Scheinerinnerungen waren.
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Kinderpornorafie: Beweismittel unverwertbar, Verfahren eingestellt (Aachen)
Auf Antrag der Verteidigung hat die Staatsanwaltschaft Aachen ein Ermittlungsverfahren wegen Besitz von Kinderpornographie "mangels Tatverdachts" eingestellt. Die im Rahmen einer Hausdurchsuchung aufgefundenen kinderpornografischen Inhalte unterlagen einer sog. Beweisverwertung.
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