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Strafrecht
Erstattung einer Strafanzeige
Die Erstattung einer Strafanzeige gegen eine andere Person erfordert grundsätzlich keinen Rechtsbeistand. Jeder kann in das nächstgelegene Polizeirevier gehen und eine Strafanzeige gegen eine andere Person erstatten.
Dennoch kann es sich in einigen Fällen anbieten, sich bereits bei der Erstattung der Strafanzeige rechtlich vertreten zu lassen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn es sich um eine Straftat gegen eine nahe stehende Person handelt, hier haben die Betroffenen häufig den Wunsch, bei dem Berichten der strafbaren Handlungen nicht alleine zu sein.
Zudem berechtigen bestimmte Straftaten (u.a. Sexualstraftaten, Gewalttaten) die Geschädigten dazu, sich auf Seiten der Staatsanwaltschaft an dem Verfahren gegen den Täter zu Beteiligen (nähere Informationen hierzu unter dem Punkt: Verfahrensbeistand / Nebenklage). Hier ist es schon bei der Erstattung der ersten Anzeige ratsam, sich rechtlich vertreten zu lassen, um seine Rechte bereits frühzeitig abzusichern.
Rechtsanwalt Odebralski berät sie hier gerne. Ich stehe Ihnen bei der Erstattung der Strafanzeige zur Verfügung und sichere Ihre Rechte im Verfahren.