Rechtsanwaltskanzlei Nikolai Odebralski
sexuelle Belästigung: Verfahren eingestellt (Freiburg)
Unser Mandant war sichtlich überrascht, als er Ende 2024 eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter wegen sexueller Belästigung durch die Polizei Freiburg erhielt.
Er konnte die ganze Situation zunächst nicht zuordnen und entschied sich dennoch instinktiv richtig, den Termin bei der Polizei nicht wahrzunehmen, sondern einen Experten für Sexualdelikte mit der Vertretung seiner Interessen zu beauftragen, auf der Suche nach dem geeigneten Rechtsanwalt wurde er schnell auf unserer Internetpräsenz und unser Angebot als Dienstleister aufmerksam. Wie mittlerweile bekannt ist, vertreten wir als bundesweit größte Kanzlei für Sexualstrafrecht Beschuldigte bei derartigen Vorwürfen bundesweit und erfolgreich.
Zunächst zeigten wir die Vertretung unseres Mandanten an und sagten den Termin zur polizeilichen Beschuldigten Vernehmung ab, wie es den gewöhnlichen Abläufen beim Tatvorwurf sexuelle Belästigung und nach Erhalt einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter entspricht.
Hinzuweisen ist darauf, dass eine anwaltliche Vertretung in derartigen Verfahren mittlerweile gängige Praxis ist und die meisten Beschuldigten, egal ob in Freiburg oder einem anderen Ort in Deutschland, nach Erhalt einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter wegen sexueller Belästigung einen Rechtsanwalt mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragen. Insofern ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts eher gängige Praxis, als irgendwie außergewöhnlich.Gemeinsam mit der Vertretungsanzeige wurden die Ermittlungsakten beantragt, welche nach etwa vier Wochen bei uns eingingen und sodann zunächst unseren Mandanten digital zur Verfügung gestellt wurden.
Nach Kenntnisnahme der Akten wusste dieser dann auch, warum er eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter wegen sexueller Belästigung durch die Polizei Freiburg erhalten hatte. Inhaltlich vorgeworfen wurde ihm, eine Freundin seiner minderjährigen Tochter bei einer Gelegenheit am Oberschenkel berührt und hierdurch sexuell belästigt zu haben. Unser Mandant konnte sich an einen derartigen Vorfall nicht erinnern und war überrascht von den Vorwürfen, war ihm dies doch auch so bislang von den Eltern des Mädchens nicht zugetragen worden. Die Ermittlungsakten zeigten einen ungewöhnlichen Verlauf, so hatte das Mädchen offenbar einem gleichaltrigen Jungen hiervon berichtet, dieser hatte hier von seinen Eltern erzählt und diese sich dann daraufhin an die Polizei gewandt, welche unsere Mandanten dann die polizeiliche Vorladung als Beschuldigter wegen sexueller Belästigung geschickt hatte.
Uns gelang es dann, im Rahmen einer umfassenden Erklärung zur Verteidigung den Tatvorwurf der sexuellen Belästigung zu widerlegen und der Staatsanwaltschaft aufzubereiten, warum die Vorwürfe hier zu Unrecht erhoben wurden. Dieser Rechtsauffassung schloss ich die Staatsanwaltschaft Freiburg dann vollumfänglich an und stellte das Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandanten wegen sexueller Belästigung Mitte 2025 mangels Tatverdachts ein.
Unser Mandant ist glücklich und erleichtert und insbesondere froh, dass er nach Erhalt der polizeilichen Vorladung wegen sexueller Belästigung in Freiburg die richtige Entscheidung getroffen und uns mit seiner Vertretung beauftragt hat. Danke einer durchdachten Verteidigungsstrategie und einer hochwertigen Schutzschrift gegen die Vorwürfe ist es gelungen, das Verfahren außergerichtlich zur Einstellung zu bringen.