Vorladung als Beschuldigter

Strafverteidigung: bundesweit

Polizeiliche Vorladung als Beschuldigter

Sie haben eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter in einer Strafsache erhalten?

Dann machen Sie es zunächst einmal richtig, dass Sie sich über die Bedeutung der Vorladung sowie Ihre juristischen Möglichkeiten in dieser Situation informieren.

Wichtig ist schon jetzt: es gibt weder eine Verpflichtung, zu dem Termin zu erscheinen noch wird ein Erscheinen sozial erwartet bzw. macht es einen "schlechten Eindruck" dort nicht zu erscheinen. Im Gegenteil: über 90 %  der Betroffenen, die eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, erscheinen nicht zu diesen Terminen.


Rechtsanwalt Nikolai Odebralski

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Wichtig ist hier insbesondere eine Sache: den Termin bei der Polizei müssen und sollten Sie keinesfalls wahrnehmen. Dies gilt auch unabhängig davon, ob sie die Vorwürfe bestreiten oder gestehen möchten.

Nehmen Sie am besten zeitnah zunächst unverbindlich und kostenfrei Kontakt zu uns auf, wir sind telefonisch zu den angegebenen Geschäftszeiten und per Mail bzw. über die Notfallnummer durchgehend gut zu erreichen. Informieren Sie sich zunächst über ihre Möglichkeiten und treffen Sie nicht vorschnell die falsche Entscheidung, zur Polizei zu gehen und dort eine Aussage zu machen.

 

Vorladung als Beschuldigter: wie verhalte ich mich?

die meisten die eine sogenannte Vorladung als Beschuldigter in einem Strafverfahren erhalten, hatten zuvor noch nie Kontakt mit der Polizei oder Strafjustiz. Ist insofern die Verunsicherung und viele Betroffene fragen sich, wie man sich am besten verhalten sollte. Richtig ist es insofern jedenfalls erst einmal, sich auf einer Seite eines Rechtsanwalts über die Bedeutung der Vorladung als schuldig dazu informieren und nicht unbedarft zur Polizei zu gehen.

Wichtig ist zunächst, Ruhe zu bewahren. Die Vorladung als Beschuldigter bedeutet nicht einer vorweggenommenen Erteilung oder Ähnliches, durch die Vorladung wird den Beschuldigten in der Regel erstmalig bekannt gegeben, dass ein Vorwurf einer Straftat im Raum steht.

Wichtig und richtig ist in einer solchen Situation, Kontakt zu einem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht aufzunehmen, und diesem die Angelegenheit anzuvertrauen. Wir bearbeiten jährlich über 800 Strafverfahren und Hilfen in einer derart herausfordernden Situation natürlich gerne weiter. Nehmen Sie insofern am besten zeitnah unverbindlich Kontakt zu unserer Kanzlei auf, lassen uns die Unterlagen am besten bereits vorab per Mail zukommen und wir besprechen die konkret weiteren Schritte.

 

Was ist eine Vorladung als Beschuldigter?

eine Vorladung als Beschuldigter ist eine offizielle Aufforderung einer staatlichen Ermittlungsbehörde dazu, zu einem Vernehmungstermin zu erscheinen und sich zu den Vorwürfen zu äußern. Die Vorladung als Beschuldigter gibt gegenüber dem Beschuldigten immer bekannt, dass gegen diesen ein erster Tatverdacht besteht, sogenannter Anfangsverdacht.

Wichtig für Beschuldigte zu wissen ist, dass weder die gesetzliche Verpflichtung noch die soziale Erwartungshaltung besteht, zu dem Vernehmungstermin zu erscheinen. Denn jeder Beschuldigte hat das Recht, die Aussage zu verweigern, anwaltliche Hilfe zu nehmen und sich zunächst über einen Anwalt über den Inhalt der Vorwürfe zu informieren.

Die Forderung als Beschuldigter bedeutet hierbei insofern lediglich, dass die Ermittlungsbehörden den Betroffenen die Gelegenheit geben, sich gegenüber der Polizei zu den Vorwürfen zu erklären. diese Möglichkeit der eigenen Erklärung nutzen möchte bzw. ob dies sinnvoll ist oder nicht, hängt immer vom Einzelfall ab.

 

Vorladung als Beschuldigter: die Gefahren

Wir raten dringend davon ab, zu einem Termin zur Vorladung als Beschuldigter zu erscheinen.

Denn in diesem Termin werden die Personen dann von den Beamten zur Sache befragt. Die Befragung erfolgt aber keinesfalls neutral oder unvorbereitet. Vielmehr sind die befragenden Beamten teilweise speziell auf die Vernehmung von Beschuldigten geschult und werden werden gegebenenfalls versuchen, Sie hier in Widersprüche zu verwickeln. Zwar sind bestimmte Vernehmungsmethoden – wie beispielsweise die Anwendung von Folter – gesetzlich verboten. Erlaubt ist es aber, dem Beschuldigten Fangfragen zu stellen, oder ihm bestimmte Tatsachen zu verschweigen. Wegen der besonderen Schulung der Beamten in diesem Bereich sind diese Ihnen gegenüber im Vorteil.

Haben Sie sich hier einmal in Widersprüche verwickelt werden diese aktenkundig und das Gericht darf die Angaben voll verwerten.

 

Vorladung als Beschuldigter: der Ablauf

Sobald sie eine Vorladung als Beschuldigter in den Händen halten rate ich dazu, Kontakt zu mir aufzunehmen.

In einem ersten vertrauensvollen Gespräch besprechen wir die Situation und die weiteren Abläufe. Natürlich interessiert mich zu Beginn der Zusammenarbeit, um welche Art von Vorwurf es sich handelt und gerne auch schon, wie Sie zu diesen Vorwürfen stehen. Gerne können Sie Ihre Meinung und Haltung zu den Vorwürfen mitteilen, damit ich mir ein Bild davon machen kann, wie die Dinge liegen. Weiterhin besprechen wir dann die Formalien einer Zusammenarbeit und stimmen uns in Bezug auf die weiteren Schritte ab.

erfahrungsgemäß, wenn Sie mir die Vorladung als Beschuldigter vorab kurz per Mail zukommen lassen, dann könnte ich mir schon einmal alles ansehen und ein erstes Bild von den wesentlichen Eckpunkten der Vorwürfe machen. Ferner befinden sich hierauf das Aktenzeichen sowie die Anschrift der zuständigen Dienststelle, eines benötigen wir im weiteren Verfahrensablauf.

Nachdem die Formalien erledigt sind, fordere ich die Ermittlungsakte – als das Ergebnis der bisherigen polizeilichen Ermittlungen – an. Hieraus geht der Kenntnisstand der Behörden hervor. Ein strategischer Vorteil von entscheidender Bedeutung, denn bevor Sie sich zu den Vorwürfen erklären, kennen Sie den Stand der Ermittlungen. Sie wissen also, was die Behörden wissen.


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