Straßenverkehrsgesetz

Polizeiliche Vorladung als Beschuldiger wegen Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz?

 

Vorladung oder Anzeige erhalten: Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz

Sucht ein Verkehrsteilnehmer nach gesetzlichen Grundlagen im Straßenverkehrsrecht dann wird er wahrscheinlich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) fündig. In diesem sind die gesamten Gesetzmäßigkeiten verankert, an die sich ein Verkehrsteilnehmer halten muss. Daneben regelt die Fahrerlaubnisverordnung, die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die Straßenverkehrsordnung sowie die Straßenverkehrszulassungsordnung den Verkehr und die Zulassung von Fahrzeugen.

 

Die Reform des StVG

Die wichtigste Änderung trat am 1.Mai 2014 in Kraft. Bei dieser Reform hat sich Grundlegendes für die Verkehrsteilnehmer geändert. Vor allem das neue Punktesystem zog verheerende Konsequenzen nach sich.

 

Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes

Das StVG besteht aus insgesamt sieben Teilbereichen. Inhaltlich enthält es Verkehrsvorschriften, an die sich alle Verkehrsteilnehmer, das heißt sowohl Fußgänger, Radfahrer als auch LKW- oder PKW-Fahrer halten müssen und die für jeden verpflichtend sind. Jegliche Verstöße werden entweder mit einem Bußgeldbescheid oder auch mit Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet. Unter Umständen kann ein Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz auch als Straftat angesehen werden. Nachfolgend sind die Abschnitte des StVG aufgelistet:

 

  1. Verkehrsvorschriften
  2. Haftpflicht
  3. Straf- und Bußgeldvorschriften
  4. Fahreignungsregister
  5. Fahrzeugregister
  6. Fahrerlaubnisregister
  7. Gemeinsame Vorschriften und Übergangsbestimmungen

 

Die wichtigsten Vorschriften des StVG

 

  • 1 StVG

 

Soll ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden, so bedarf es nach §1 StVG einer Zulassung. Diese ist vom Halter bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen. Konkretisiert werden diese Grundregeln in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Straßenberkehrszulassungsverordnung.

 

  • 3 StVG

 

Besonders relevant ist der §3 StVG. Dieser behandelt nämlich die Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnisbehörde ist berechtigt, einem Fahrer die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nicht fähig ist ein Kraftfahrzeug zu führen. In Folge dessen erlischt die Fahrerlaubnis.

 

Vorwurf: Verstoß gegen des Straßenverkehrsgesetzes?

Dann sind die nachfolgende Paragraphen des StVG besonders interessant für Sie:

 

  • 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis

 

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird im Paragraph 21 StVG behandelt. Es droht demjenigen Freiheitsstrafe vom bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe, der

 

ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach §44 des Strafgesetzbuchs oder nach §25 dieses Gesetzes verboten ist

 

oder

 

als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach §44 des Strafgesetzbuchs oder nach §25 dieses Gesetzes verboten ist.

 

Eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen steht im Raum, wenn die Tat fahrlässig begangen wurde oder jemand vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach §94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

 

Prominenter Fall zum StVG:

2015 erregte der Fall eines deutschen Fußballspielers Aufsehen. Dieser erhielt 2014 wegen Fahrens ohne Führerschein in sechs Fällen einen Strafbefehl in Höhe von 540.000 Euro.  

 

  • 22 StVG - Kennzeichenmissbrauch

 

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in rechtswidriger Absicht ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen.

 

Das gilt auch für Personen, welche in rechtswidriger Absicht ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht.

 

Die gleiche Strafe trifft Personen, welche das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in einer anderen Art und Weise unkenntlich macht.

 

Daraus lässt sich ableiten: Jede Manipulation an einem Kennzeichen stellt einen Kennzeichenmissbrauch darf. Aus der Verbindung des Kennzeichens mit dem Fahrzeug entsteht eine zusammengesetzte Urkunde, sodass sogar der Straftatbestand der Urkundenfälschung im Raum steht.

 

  • §22a StVG - Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen

 

In §22a StVG heißt es:

 

,, (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.Kennzeichen ohne vorherige Anzeige bei der zuständigen Behörde herstellt, vertreibt oder ausgibt, oder

2.(weggefallen)

3.Kennzeichen in der Absicht nachmacht, dass sie als amtlich zugelassene Kennzeichen verwendet oder in Verkehr gebracht werden oder dass ein solches Verwenden oder Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Kennzeichen in dieser Absicht so verfälscht, dass der Anschein der Echtheit hervorgerufen wird, oder

4.nachgemachte oder verfälschte Kennzeichen feilhält oder in den Verkehr bringt.

(2) Nachgemachte oder verfälschte Kennzeichen, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuchs ist anzuwenden.‘‘

 

  • 24 StVG - Bußgeldvorschriften

 

In §24 StVG befinden sich die sogenannten Verkehrsordnungswidrigkeiten. Nach dieser Bestimmung handelt derjenige ordnungswidrig, der eine auf Grundlage des StVG erlassene Rechtsverordnung nicht einhält. Dazu gehören insbesondere:

 

  • 24a StVG - 0,5 Promille Grenze
  • 24b StVG - Mangelnde Nachweise für Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen
  • 24c StVG - Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

 

Welche Sanktionen werden für Verkehrsordnungswidrigkeiten verhängt?

Eine Verkehrsordnungswidrigkeit hat grundsätzlich ein Bußgeld zur Folge. Wie so oft, gibt es jedoch Ausnahmen und Abweichungen.

 

Falls Sie von der Polizei benachrichtigt wurden, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz eröffnet wurde, kontaktieren Sie uns umgehend!