Rechtsanwaltskanzlei Nikolai Odebralski
Berufung erfolgreich: Freispruch von Tatvorwurf der Vergewaltigung (Meiningen)
Unser späterer Mandant erhielt zu seiner großen Überraschung im Jahre 2023 eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter wegen Vergewaltigung und konnte diese Vorladung zunächst gar keiner Person oder Situation zuordnen.
Gleichermaßen verwirrt überfordert entschied er sich dazu, einen lokalen Anwalt aus dem Großraum Meiningen mit der Vertretung seiner Interessen zu beauftragen. Hierbei war er naiv der Annahme, dass ihm "nichts passieren könne, wenn er nicht gemacht habe" - ein gutmütiger Irrtum, der sich zu einem späteren Zeitpunkt als fatal falsch erweisen sollte.
Der Kollege Rechtsanwalt, spezialisiert auf Mietrecht und Familienrecht, forderte zunächst die Ermittlungsakten an und erklärte sich bereit, das Mandat auf Grundlage einer Pflichtverteidigung zu übernehmen. Unsere Mandanten waren dies in der Situation recht, da er es zunächst nicht einsehen wollte, angesichts seiner Unschuld Geld zu bezahlen.
Der weitere Prozessverlauf war dann dementsprechend: im Ermittlungsverfahren wurde keinerlei Arbeit geleistet und insbesondere keine Erklärung zur Verteidigung abgegeben, der Anwalt sagte unsere Mandanten: "wir lassen das jetzt erst einmal so laufen, den Termin nach der Vorladung als Beschuldigter wegen Vergewaltigung in Meiningen habe ich abgesagt, die Staatsanwaltschaft macht das schon von selbst, wir müssen da nichts machen". Was folgte war dann eine Anklage wegen Vergewaltigung zum Amtsgericht Meiningen, was unsere Mandanten insofern noch mehr verwunderte.
Der Inhalt der Anklage war der Tatvorwurf der Vergewaltigung einer Exfreundin. In der Sache war es so, dass unser Mandant Anfang 2022 eine lockere Sexbeziehung mit einer gleichaltrigen Frau geführt hatte, diese endete dann, als die Frau kurze Zeit später eine Beziehung mit einem anderen Mann einging.
Ende 2022 meldete sich die Frau dann wieder bei unseren Mandanten und teilte mit, sie habe sich von ihrem Freund getrennt, ob man sich wieder mal "unverbindlich treffen könne, so wie früher". Unser späterer Mandant, zu diesem Zeitpunkt ebenfalls Single, stimmte dem Treffen zu, man traf sich kurze Zeit später und es kam zu - wie unser Mandant stets beteuert - einvernehmlichem Geschlechtsverkehr über einen Zeitraum von mindestens 45 Minuten, einschließlich Positionswechsel. Nach dem Geschlechtsverkehr verabschiedete sich die Frau nach Hause, man tauschte harmonische Nachrichten aus wie schön der Abend gewesen sei und verlor in der Folge dann den Kontakt.
Auf Seiten der Frau war es aber offenbar so, dass diese kurze Zeit später die Beziehung mit dem Exfreund fortsetzen wollte, dieser aber wusste, dass sie sich mit unseren Mandanten getroffen hatte. Unter Tränen beichtet sie ihm das Treffen, auch, dass es zu sexuellem Kontakt gekommen sei, dies habe sie aber alles so nicht gewollt. Sie sei vergewaltigt worden. Der Exfreund brachte die Frau daraufhin direkt zur Polizei, um den Vorgang zur Anzeige zu bringen und Strafanzeige wegen Vergewaltigung zu erstatten, infolge dieser Strafanzeige erhielt unser späterer Mandant dann später die polizeiliche Vorladung als Beschuldigter wegen Vergewaltigung mit der Aufforderung, sich zu dem Vorwurf zu äußern.
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht schwieg unser späterer Mandant und verpasste so die wichtige Chance, die Vorwürfe zu widerlegen und seine Sicht der Dinge zu schildern, der Pflichtverteidiger hat ihm hierzu beraten. Das Ergebnis: eine vollstreckbare Haftstrafe von drei Jahren.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt erkannte unser Mandant, dass er mit dem aktuellen Anwalt das Verfahren nicht gewinnen würde und wandte sich an einen spezialisierten Experten für Sexualstrafrecht, und wurde hier schnell auf unsere Internetpräsenz aufmerksam. Wie bekannt ist, vertreten wir als heute bundesweit größte Kanzlei für Sexualstrafrecht Beschuldigte gerade beim Tatvorwurf der Vergewaltigung bundesweit erfolgreich und schwerpunktmäßig. Insofern übernahmen wir die Vertretung dann für das Berufungsverfahren vor dem Landgericht Meiningen.
Dank einer klugen Verteidigungsstrategie, insbesondere auch einer Erklärung unseres Mandanten zu den Vorwürfen und einer ausführlichen Schilderung der gesamten Hintergrund Geschichte konnten wir Mitte 2025 dann das Gericht davon überzeugen, dass der Tatvorwurf der Vergewaltigung gegen unsere Mandanten so nicht richtig ist, nach einer langen Verhandlung erfolgte dann das erlösende Urteil: Freispruch vom Tatvorwurf der Vergewaltigung.
Der Richter gab in der Urteilsbegründung deutlich zu erkennen, dass der Freispruch hier nicht nach dem Zweifelssatz im Zweifel für den Angeklagten erfolgte, sondern dass das Gericht von seiner Unschuld in der Sache überzeugt war. Die Exfreundin habe sich in einer Art Rechtfertigungsnotstand gegenüber dem Exfreund befunden und ein ursprünglich einvernehmliches Geschehen gegenüber diesem ganz bewusst als nicht einvernehmlich dargestellt.
Unser Mandant ist nicht nur glücklich darüber, seine Freiheit erhalten zu haben, sondern auch insbesondere darüber, die richtige Entscheidung getroffen und uns mit seiner Vertretung beauftragt zu haben. Auch von unserer Seite insofern herzlichen Glückwunsch zum Freispruch, der in dieser Sache sicherlich mehr als berechtigt war.