Anzeige oder Vorladung wegen Fischwilderei?
Sie haben eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter wegen Fischwilderei erhalten?
Dann sind Sie bei uns zunächst aber richtig.
Auch wenn es sich bei dem Tatvorwurf der Fischwilderei sicherlich um einen vergleichsweise selten vorkommenden Tatvorwurf handelt, ist fachlicher Rat hier umso wichtiger. Und als leidenschaftlicher Angler freue ich mich natürlich sehr, Ihnen in diesem Deliktbereich juristisch beizustehen.
polizeiliche Vorladung wegen Fischwilderei erhalten?
Neben der Jagdwilderei ist auch die Fischwilderei in Deutschland strafbar. Im Jahre 2012 machten sich die Prominenten Sido und Bushido zum Mittelpunkt der Strafermittlungsbehörden. Diese waren nämlich angeln, ohne ein wichtiges Dokument zu besitzen: Den Angelschein.
Diese Vorgänge haben den Vorwurf der Fischwilderei in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt, und viele fragten sich: was ist überhaupt Fischwilderei und was tue ich, wenn ich eine Vorladung als Beschuldigter wegen Fischwilderei erhalte? Und was ist hier überhaupt strafbar? Was hilft, ist wie üblich ein Blick ins Gesetz:
In §293 heißt es:
Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts
- fischt oder
- eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Doch wie so häufig, sind viele auch danach nicht wirklich schlauer und fragen sich: was ist überhaupt strafbar?
Die Fischwilderei im Sinne des §293 StGB
Die Tatbestände der Fischwilderei sind denen der Jagdwilderei nachgebildet. Dogmatisch ist der §293 jedoch etwas besonderes.
Fischen ist jede auf Fang oder Erlegen gerichtete Handlung, unerheblich, ob sie zum Erfolg führt oder nicht. Das bedeutet, dass man sich nicht erst strafbar macht, wenn man einen Fisch an der Angel hat.
Fraglich ist, ob es sich um Privatgewässer oder staatliches Gewässer handelt. Ersteres kann sogar zur Tatbestandsverwirklichung des Diebstahls führen.
Wichtiges Dokument: Der Angelschein
Handelt es sich um staatliches Gewässer, so ist der Besitz eines Angelscheins zwingend notwendig. Diesen erhält man nach der entsprechenden Fischerprüfung. Hierauf kommt es gerade im Zusammenhang mit dem Tatvorwurf der Fischwilderei entscheidend an, im Rahmen einer Erklärung gegenüber den Behörden Eingereicht werden sofern er vorhanden ist.
Kann ich mit meinem Angelschein in ganz Deutschland fischen?
Grundsätzlich gilt der Angelschein in ganz Deutschland. Wichtig ist jedoch, dass dieser allein nicht zum angeln berechtigt. Mit dem Angelschein kann man sich nun die zweite Voraussetzung für straffreies Angeln beschaffen: Die Erlaubniskarte.
Hat man Angelschein und Erlaubniskarte für das entsprechende Gewässer dabei, sollte es rechtlich gesehen keine Probleme mehr geben.
Sollten Sie trotzdem eine Vorladung wegen Fischwilderei erhalten, melden Sie sich gerne um die Einzelheiten zu besprechen.
Ihr Rechtsanwalt beim Tatvorwurf Fischwilderei
Sofern auch Sie eine Vorladung als Beschuldigter wegen Fischwilderei erhalten haben, helfen wir natürlich gerne.
Nehmen Sie Kontakt über das Kontaktformular der Homepage auf und lassen Sie mir Ihre Unterlagen gerne schon vorab per E-Mail zukommen. Eine Anfrage neuer Mandanten werden bei uns in der Regel innerhalb weniger Stunden beantwortet.