Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht und Strafverteidigung
Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei
Im Strafrecht sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für Strafrecht vertreten lassen (logisch), der nachweislich Erfahrung in dem hat was er tut - zudem erfolgreich ist und selbstbewusst für seine Mandanten vor Gericht auftritt.
Unsere Kanzlei ist nun seit mehr als 14 Jahren bundesweit tätig.
Wir bearbeiten mittlereile weit über 800 Strafverfahren jährlich. Den Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Verteidigung von Beschuldigten in Sexualstrafverfahren, anspruchsvollen Revisionsverfahren und Wiederaufnahmeverfahren.
Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei
2023
Berufung: Verteidigung von Pfarrer übernommen (Pfaffenhofen/Ingolstadt)
In einem medial stark begleiteten Prozess vor dem Amtsgericht Pfaffenhofen an der Ilm wurde ein früherer Pfarrer wegen sexuellem Missbrauch zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt, was äußerst ungewöhnlich ist. Für das Berufungsverfahren zog der Verurteilte nun die Konsequenzen: unsere Kanzlei übernimmt das Rechtsmittelverfahren vor dem Landgericht Ingolstadt. Dieses startet im Februar 2024.
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Totschlag: Haftbeschwerde erfolgreich, Haftbefehl aufgehoben (Essen)
Das Landgericht Essen hat auf unseren Antrag in den Haftbefehl gegen einen Tatverdächtigen aufgehoben und damit die Haftentscheidung des Amtsgerichts kassiert. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, im September 2023 an einer Auseinandersetzung in Gelsenkirchen beteiligt gewesen zu sein, welche für einen der Beteiligten tödlich endete. Über das Verfahren war in den Medien überregional berichtet worden.
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Vergewaltigung: Bewährung in der Berufung (Baden-Baden)
Nachdem unser späterer Mandant in erster Instanz in Begleitung eines staatlichen Pflichtanwalts zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war, wandte er sich für das Berufungsverfahren an uns, mit der Maßgabe ihm die Freiheit zu erhalten. Angesichts des Tatvorwurfs Vergewaltigung kein Selbstläufer. Durch gute und kluge Vorbereitung konnte das Ziel aber letztlich erreicht werden.
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Kinderpornografie: Bewährung nach Geständnis (Gütersloh)
Das Amtsgericht Gütersloh hat unseren Mandanten auf Antrag der Verteidigung zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt, womit dem Beschuldigten die Freiheit erhalten bleibt. Im Vorfeld des Prozesses hatte sich der Beschuldigte in eine Therapie begeben und hiermit den Weg in eine Bewährungsstrafe geebnet.
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Verurteilung wegen Kinderpornografie rechtsfehlerhaft (Dortmund)
Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen der Revision die Verurteilung eines unserer Mandanten wegen durchgreifende Rechtsfehler kassiert und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Dortmund zurückgewiesen. Unser Mandant war in erster Instanz wegen Verbreitung von Kinderpornographie zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Nunmehr besteht die Chance auf eine deutlich geringere Strafe.
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Kinderpornografie: Eröffnung des Verfahrens abgelehnt (AG Mülheim)
Das Amtsgericht Mülheim die Eröffnung eines Strafprozesses aus rechtlichen Gründen abgelehnt und sich damit unserem Antrag auf Nichtzulassung der Anklageschrift vollumfänglich angeschlossen. Unsere Mandanten war vorgeworfen worden, ein Bild mit kinderpornographischen Inhalt über das Internet verbreitet zu haben. Im Ergebnis sei das Bild aber nicht kinderpornographische, weshalb die Eröffnung des Verfahrens abzulehnen sei.
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Vergewaltigung: Angeklagter freigesprochen (AG Neuwied)
Das Amtsgericht Neuwied hat auf Antrag der Verteidigung einen jungen Mann vom Tatvorwurf der schweren sexuellen Nötigung in 2 Fällen vollumfänglich freigesprochen und ihn im Rahmen der Urteilsgründe zugleich sozial rehabilitiert. Er sollte eine Freundin im Rahmen einer Übernachtung vergewaltigt haben.
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sexueller Missbrauch: Strafverfahren eingestellt (Siegen)
Auf Antrag der Verteidigung ist ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten aus dem Großraum Siegen mangels Tatverdachts eingestellt worden. In dem hiesigen Verfahren hatte die Verteidigung herausgearbeitet, dass die Handlungen in rechtlicher Hinsicht keinem Straftatbestand unterfallen.
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Exhibitionistische Handlungen: Verfahren eingestellt (Tübingen)
Die Staatsanwaltschaft Tübingen auf Antrag der Verteidigung ein Ermittlungsverfahren wegen Vornahme exhibitionistischer Handlungen außergerichtlich mangels Tatverdachts eingestellt. im Rahmen einer ausführlichen Stellungnahme ließ sich der Tatverdacht durch die Verteidigung in tatsächlicher Hinsicht widerlegen.
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Kinderpornografie bei WhatsApp: Verfahren eingestellt (Iserlohn)
Auf Antrag der Verteidigung hat die Staatsanwaltschaft Hagen ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mann aus Iserlohn mangels Tatverdachts eingestellt. Dem Beschuldigten war vorgeworfen worden, ein kinderpornographisches Bild über den Messenger Dienst WhatsApp erhalten und abgespeichert zu haben. Dieser tatverdacht ließ sich - wire so oft - auch hier wiederlegen.
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Sexuelle Belästigung: Verfahren eingestellt (Flensburg)
Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat auf Antrag der Verteidigung ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung gegen einen Beschuldigten mangels Tatverdachts eingestellt. Dem Beschuldigten war vorgeworfen worden, eine Frau auf einer Feier in sexueller Weise berührt zu haben. Dieser Vorwurf konnte durch die Verteidigung widerlegt werden.
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Besitz von virtueller Kinderpornografie: Freispruch (Emden)
Das Amtsgericht Emden hat unseren Mandanten in der Hauptverhandlung vom Tatvorwurf Besitz von Kinderpornographie auf Antrag der Verteidigung freigesprochen und sich so vollumfänglich dem Antrag und insbesondere der rechtlichen Einordnung durch die Verteidigung angeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Aurich hatte eine Freiheitsstrafe gefordert, konnte aber mit ihrer Rechtsauffassung nicht überzeugen.
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Vergewaltigung: Freispruch (Villingen-Schwenningen)
Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat unseren Mandanten vom Tatvorwurf der Vergewaltigung freigesprochen und ihn zugleich sozial rehabilitiert. Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte ihm vorgeworfen, eine junge Frau gegen ihren Willen zum Oralverkehr gezwungen und sie im Rahren einer Penatratuion verletzt zu haben.
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Vergewaltigung: Angeklagter freigesprochen (Hannover)
Auf Antrag der Verteidigung hat das Amtsgericht Hannover einen Beschuldigten Musikdozenten vom Tatvorwurf der sog. schweren sexuelle Nötigung nach mehrtägiger Hauptverhandlung und intensiger Beweisaufnahme vollumfänglich freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte dem Mann vorgeworfen, eine Studentin nach einer Feier vergewaltigt zu haben.
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Kinderpornografie bei WhatsApp: Jugendlicher freigesprochen (Mülheim an der Ruhr)
In einem Verfahren wegen Besitz von Kinderpornographie hat sich das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr dem Antrag der Verteidigung angeschlossen und den Beschuldigten Jugendlichen vom Tatvorwurf freigesprochen. Dem Jugendlichen war das Bild mit kinderpornographischen Inhalten über den Kommunikationsdienste WhatsApp zugegangen. Nach dem Vorbringen der Verteidigung ließ sich aber letztlich nicht ausschließen, dass sich dieses ohne Kenntnis des Beschuldigten im Hintergrund automatisiert abgespeichert hatte.
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sexueller Missbrauch von Kindern: Verfahren eingestellt (Hamm)
Die Staatsanwaltschaft in Hamm hat auf Antrag und nach intensiven Vorbringen der Verteidigung ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mann aus Hamm mangels Tatverdachts eingestellt. Hiermit folgt die Staatsanwaltschaft haben dem Antrag der Verteidigung. Im Rahmen einer umfassenden Schutzschrift waren zahlreiche Widersprüche und Missstände im Rahmen der Ermittlungen aufgezeigt worden. Auf dieser Grundlage - so die Staatsanwaltschaft haben in ihrer Einstellungsverfügung - sei eine Verurteilung letztlich "nicht zu erwarten".
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