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Kinderpornografie bei WhatsApp: Jugendlicher freigesprochen (Mülheim an der Ruhr)

Das Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr hat unseren jugendlichen Mandanten vom Tatvorwurf Besitz von Kinderpornographie freigesprochen.

 

Hausdurchsuchung wegen Kinderpoprnografie Mülheim

Das Verfahren gegen einen 17-jährigen Beschuldigten aus Mühlheim an der Ruhr begann für diesen zunächst schlecht: nachdem die Polizei in den frühen Morgenstunden bei diesem eine Hausdurchsuchung wegen Besitz von Kinderpornographie durchgeführt hatte, teilte man ihm mit, er benötige einen Pflichtverteidiger, diesen soll er benennen, andernfalls würde ihm durch das Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr ein Pflichtanwalt gestellt.

Schon hier ist zu sagen, dass diese Belehrung durch die Polizei falsch erfolgte: denn die Beschuldigten haben auch beim Tatvorwurf Besitz von Kinderpornographie in Mühlheim nicht lediglich das Recht auf einen Pflichtverteidiger, vielmehr hat man auch das Recht, sich einen eigenen Anwalt  zu suchen und dessen Tätigkeit nicht im Rahmen einer staatlich sehr schlecht subventionierten Pflichtverteidigung durch den Steuerzahler bezahlen zu lassen.

Unser Mandant reagierte in seiner Verunsicherung hierauf zunächst nicht, zugeteilt, wurde ihm sodann eine Anwältin für Familienrecht, die das Mandat auf Grundlage einer Pflichtverteidigung übernahmen. Der Ratschlag der Kollegen  War kurz und eindeutig: auf seinem Handy sei ein Bild mit Kinderpornographie gefunden worden, das Bild sei da, daran, dass sich nichts ändert. Er solle die Tat einfach zugeben, das würde es für alles leichter machen.

 

Anklage wegen Kinderpornografie Amtsgericht Mülheim

Unser Mandant begriff spätestens in diesem Zeitpunkt, mit einem staatlichen Pflichtanwalt in einer derart sensiblen Angelegenheit nicht gut beraten zu sein, und begab sich sodann auf die Suche nach einem erfahrenen Anwalt für Sexualdelikte, um sein Verfahren wegen Besitz von Kinderpornographie in Mühlheim angemessen und auf Augenhöhe zu begleiten. Schnell entschied er sich für uns als bundesweit größte Kanzlei für Sexualstrafrecht, infolge der Mandatsübernahme konnte die Kollegin Pflichtverteidigerin dann erst einmal aus ihrer Verpflichtung zum tätig werden entlassen werden.

In dem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Mühlheim gab unser zwischenzeitlich volljähriger Mandant dann äußerst glaubwürdig an, von dem auf seinem Handy vorhandenen Bild mit kinderpornographischen Inhalten nichts gewusst zu haben. Dieses müsste sich im Rahmen einer WhatsApp Gruppe selbst im Hintergrund abgespeichert haben. Er selbst habe seine Systemeinstellungen in seinem Handy standardmäßig derart eingestellt, dass Medien Inhalte sich automatisch auf das Handy herunterladen und abspeichern. In der Gruppe, in welcher das kinderpornographische Bild offenbar eingegangen war, seien täglich eine Vielzahl von Bildern und Videos eingestellt worden, er habe diese Inhalte nicht im Einzelnen angesehen und nachvollzogen. Insofern ist es möglich, dass ein entsprechendes Bild auf seinem Handy vorhanden sei, gewusst habe er hier von aber nichts.

Nach Beantwortung einige Rückfragen zum Nutzungsverhalten und zum Umgang mit dem Mobiltelefon bewertete das Amtsgericht Mühlheim die Angaben zum Tatvorwurf als glaubhaft und sprach unsere Mandanten in der Folge von den Vorwürfen voll umfänglich frei.

Dieser bedankte sich im Nachhinein deutlich erleichtert bei dem Unterzeichner für die gute Arbeit, der Schreck nach der Hausdurchsuchung wegen Besitz von Kinderpornographie durch die Polizei Mühlheim stecke ihm zwar immer noch in den Knochen. Aber sei absolut richtig gewesen, sich sich von der Pflichtanwältin zu lösen und einen Experten für Sexualdelikte mit der Verteidigung vor dem Amtsgericht Mühlheim zu beauftragen.

 

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