Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht und Strafverteidigung
Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei
Im Strafrecht sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für Strafrecht vertreten lassen (logisch), der nachweislich Erfahrung in dem hat was er tut - zudem erfolgreich ist und selbstbewusst für seine Mandanten vor Gericht auftritt.
Unsere Kanzlei ist nun seit mehr als 14 Jahren bundesweit tätig.
Wir bearbeiten mittlereile weit über 800 Strafverfahren jährlich. Den Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Verteidigung von Beschuldigten in Sexualstrafverfahren, anspruchsvollen Revisionsverfahren und Wiederaufnahmeverfahren.
Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei
März 2020
Vergewaltigung: Bewährungsstrafe (Münster)
Entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft Münster hat das Landgericht den Beschuldigten zu einer 2-jährigen Bewährungsstrafe wegen Vergewaltigung verurteilt - und sich damit vollumfänglich dem Antrag der Verteidigung angeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von fast drei Jahren gefordert und zur Begründung ausgeführt, dass man "für eine solche Tat grundsätzlich schon keine Bewährung bekommen dürfe". Dies - so das Landgericht Münster - stehe aber im Widerspruch zur Konzeption des Gesetzgebers, da in besonderen Fällen die Verhängung einer Bewährungsstrafe auch bei diesem Vorwurf vorgesehen sei.