Strafverteidiger Nikolai Odebralski Website ra-odebralski.de

Unsere Erfolge

Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei

Im Strafrecht sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für Strafrecht vertreten lassen (logisch), der nachweislich Erfahrung in dem hat was er tut - zudem erfolgreich ist und selbstbewusst für seine Mandanten vor Gericht auftritt.

Unsere Kanzlei ist nun seit mehr als zehn Jahren bundesweit tätig und wir bearbeiten mittlereile weit über 500 Strafverfahren jährlich - von "kleinen" Verfahren wie Jugendverfahren, Diebstahl oder Körperverletzung - bis zu schweren Verbrechenssvorwürfen wie Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Kilobereich, Tötungsdelikte oder organisierter Kriminalität. Wir decken das gesamte Spektrum der Strafverteidigung ab.

Von diesem Verfahren werden übrigens über 50 % außergerichtlich eingestellt oder diskret von Schreibtisch zu Schreibtisch erledigt , sodass die meisten meiner Mandanten gar keinen Gerichtssaal von innen sehen.

Regelmäßige theoretische Fortbildung und praktische Erfahrung vor Gericht sind seit Jahren die Grundpfeiler unserer erfolgreichen Arbeit.

Nachstehend finden Sie nun aktuelle Mitteilungen zu Strafverfahren, an welchen unserer Kanzlei beteiligt war, lassen Sie sich von unserer Erfahrung überzeugen:

 

Februar 2022

Brandstiftung: Verfahren gegen Feuerwehrmann eingestellt (Düsseldorf)

Auf Antrag der Verteidigung hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein Ermittlungverfahren gegen einen Feuerwehrmann eingestellt. Diesem war vorgeworfen worden, den Brand einer Lagerhalle im Jahre 2020 in Düsseldorf gelegt zu haben (die Presse hatte berichtet). Nach dem Vorbringen der Verteidigung konnte dieser Tatverdacht jedoch nicht bestätigt werden.

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sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger: Angeklagter freigesprochen (Magdeburg)

Das Landgericht Magdeburg hat unsere Mandanten nach dreitägiger Beweisaufnahme vollumfänglich von dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger freigesprochen. Ein Tatnachweis sei nach dem Vorbringen der Verteidigung nicht sicher zu führen, so das Ergebnis der Richter in Magdeburg am Ende der Beweisaufnahme.

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