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Rechtsanwaltskanzlei Nikolai Odebralski

sexuelle Belästigung: Verfahren eingestellt (Arnsberg)

Unser Mandant wandte sich hilfessuchend an uns, nachdem er durch das Amtsgericht Menden im Sauerland zu einer Strafe verurteilt worden war, die mit einer Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis verbunden gewesen wäre, sofern diese Entscheidung so rechtskräftig geworden wäre.

Vorgeworfen wurde unseren Mandanten, bei einer Feier im Sauerland zwei dort anwesende Frauen unangemessen an der Hüfte berührt zu haben, strafbar als sexuelle Belästigung.

Nun ist hierzu zu sagen, dass es sich beim Tatvorwurf der sexuellen Belästigung um einen eher niederschwellen Vorwurf handelt. Sofern wir die Vertretung von Beschuldigten wegen einem derartigen Vorwurf übernehmen sind wie immer sehr früh darum bemüht, das Ermittlungsverfahren außergerichtlich zur Einstellung zu bringen und im Sinne unserer Mandanten eine öffentliche Hauptfahndung zu vermeiden.

Unser späterer Mandant hatte sich aber zunächst an eine lokale Anwältin gewandt, nach eigenen Angaben eine „Anwältin für sämtliche Rechtsgebiete“. Eine Spezialisierung für irgendeinen Bereich gab es nicht. Und so kam es dann für unseren Mandanten leider, wie es bei derartigen Konstellationen regelmäßig kommt, die Kollegin machte sich weder im Ermittlungsverfahren für eine Einstellung des Verfahrens stark, noch erfolgte ein dahingehendes Engagement in der Verhandlung vor dem Amtsgericht. Dementsprechend wurde unser späterer Mandant dort der sexuellen Belästigung schuldig gesprochen und zu einer Strafe verurteilt, die eine Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis bedeutet hätte. Im Hinblick auf die berufliche Situation unseres Mandanten hätte er sich hiermit beruflich neu orientieren können, da der Beruf die regelmäßige Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses in Form des erweiterten Führungszeugnisses erforderte.

Nach der Verurteilung durch das Landgericht entschloss sich unser späterer Mandant dann aber, die sprichwörtliche Notbremse zu ziehen und einen erfahrenen Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht mit seiner Verteidigung im weiteren Verfahren zu beauftragen.

Gerne übernahmen wir sodann seine Vertretung in der bevorstehenden Verhandlung vor dem Landgericht Arnsberg. Eine sorgfältige Vorbereitung und Gespräche mit sämtlichen Verfahrensbeteiligten ermöglichten es, schon frühzeitig das Verfahren in Richtung einer Einstellung gegen eine Geldauflage vorzubereiten. Diese wurde dann in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Arnsberg letztlich so beschlossen und bestätigt mit der Folge, dass unser Mandant nicht nur weiterhin als als offiziell unschuldig, sondern eben auch keine Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis oder irgendwelche Register erfolgt.

Unser Mandant bedankte sich nach der Verhandlung emotional dafür, dass das Verfahren nun in seinem Sinne und ohne Schaden zum Abschluss gebracht wurde. Auch hier zeigt sich wieder einmal, dass gerade im Bereich Sexualstrafrecht die Vertretung durch einen gerade in diesem Bereich erfahrenen Anwalt für Sexualdelikte häufig nicht nur sinnvoll, sondern notwendig ist.

 

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