Rechtsanwaltskanzlei Nikolai Odebralski
Vergewaltigung: Feuerwehrmann freigesprochen (Gelsenkirchen)
Unser Mandant hatte im Jahre 2023 unerwartet eine Vorladung als Beschuldigter wegen Vergewaltigung erhalten, vorgeworfen wurde ihm, eine Kollegin in mehreren Fällen sexuell genötigt und in einem Fall vergewaltigt zu haben. Es sei ein sexueller Kontakt gegen den Willen der Frau erfolgt.
Unser Mandant bestritt die Vorwürfe nachhaltig, der Arbeitgeber stellte sich jedoch direkt auf die Seite der Kollegin und stellte unseren Mandanten frei. 50 % seiner Bezüge als Feuerwehrmann wurden ab diesem Zeitpunkt einbehalten, eine existenzbedrohende Situation für den Beamten.
In dieser Situation entschied er sich, uns mit seiner Verteidigung zu beauftragen, als bundesweit größte Kanzlei mit den höchsten Kompetenzwerten im Bereich Sexualstrafrecht halfen wir natürlich gerne und boten unsere Unterstützung an. Nachdem die Staatsanwaltschaft sich im Ermittlungsverfahren trotz umfangreicher Darlegung entlastende Umstände nicht zu einer Einstellung des Verfahrens durchringen konnte und Anklage wegen Vergewaltigung zum Amtsgericht Gelsenkirchen erhob, fand dort die erste Hauptverhandlung im Jahre 2024 statt.
Unser Mandant bestritt die Vorwürfe gegenüber dem Gericht glaubhaft, nachvollziehbar und legte dem Gericht dar, welche Umstände zu den falschen Vorwürfen seiner Meinung nach geführt haben könnten. So sei die Frau offenbar eifersüchtig auf seine Ehe und Beziehung gewesen, man habe eine Affäre gehabt. Nachdem unser Mandant der Frau dann aber deutlich gesagt habe, dass es bei der Affäre bleibe und er sich nicht von seiner Ehefrau trennen wolle, habe die Frau eine falsch Beschuldigung inszeniert und einvernehmliche sexuelle Kontakte als nicht einvernehmlich dargestellt um ihn aus dem beruflichen Umfeld zu drängen. Dies habe auch offenbar gut funktioniert.
Die Aussage der Frau in dem Verfahren hingegen war durchsetzt von Umständen, die massive Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit auslösten. Angesichts dieser Umstände beantragten wir sodann ein sogenanntes aussagepsychologisches Sachverständigengutachten einzuholen zu der Frage, ob die Vorwürfe tatsächlich glaubwürdig sein. Das Gutachten kam erwartungsgemäß zu dem Ergebnis, dass es neben der sogenannten Hypothese des tatsächlichen Erlebens weitere Umstände gibt, die die Anschuldigungen bzw. deren Erhebung erklären. Da das Gutachten insofern völlig eindeutig war, waren sich letztlich alle Verfahrensbeteiligten einig, dass unser Mandant freizusprechen ist.
Für unseren Mandanten endet damit eine fast zweijährige Odyssee durch die Strafjustiz.
Nach dem Freispruch stehen ihm nun die Türen zurück in das berufliche Leben wieder offen, darüber hinaus wurden die über zwei Jahre einbehaltenen heftigen Bezüge ihm an einem Stück ausgezahlt. Dennoch benötigt unser Mandant noch einige Zeit, um sich emotional von allem zu erholen. Trost gibt ihm, dass seine Kollegen stets an seiner Seite gestanden und ihm geglaubt haben, alle freuen sich auf seine Rückkehr in den Dienst. Die Frau hat nach dem Freispruch und der angekündigten Rückkehr meines Mandanten auf die Dienststelle einen Antrag auf Versetzung gestellt.