sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger: Angeklagter freigesprochen (Magdeburg)
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme vor dem Gericht Magdeburg konnten sich die Richter letztlich nicht sicher von der Schuld unseres Mandanten überzeugen, womit am Ende des Verfahrens im Namen des Volkes folgendes Urteil verkündet wurde: der Angeklagte wird freigesprochen.
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine kleine Weihnachtsfeier eines bundesweit tätigen Konzerns Ende 2020.
Trotz Corona Einschränkungen hat sich hier ein Teil des Personals zusammengefunden, um einen erfolgreichen Jahresabschluss zu feiern. Wie bei Weihnachtsfeiern - nicht nur in Magdeburg sondern auch bundesweit - üblich wurde zunächst getrunken, gelacht, weitergetrunken und anschließend noch mehr getrunken. Anschließend begab sich ein Teil der Partygesellschaft zu einem der Abteilungsleiter nach Hause, hier wurde weiterhin Alkohol konsumiert.
Eine der Frauen begab sich sodann in das Schlafzimmer des Wohnungsinhabers um dort ihren Rausch aus zu schlafen. Was weiterhin in der Wohnung in Magdeburg passierte konnte letztlich nicht vollständig aufgeklärt werden. Jedenfalls legte sich unser späterer Mandant im weiteren Verlauf des Abends auch neben die Dame um dort ebenfalls zu schlafen. Unter erheblichem Alkoholeinfluss wachte er sodann nachts auf und glaubte - so jedenfalls das nicht zu widerlegende Vorbringen - das seine Partnerin neben ihm liege und begann in der Dunkelheit, sexuellen Kontakt mit „seiner Partnerin“. Erst im weiteren Verlauf der sexuellen Kontakte, welche offenbar aus denselben Gründen von der Frau zunächst auch mitgemacht wurden, stellten beide das „Missverständnis“ fest.
Was folgte war ein Hochkochen die Emotionen auf Seiten der Frau, ein völlig verstörter und sich entschuldigender Mann und letztlich auch berufliche Konsequenzen für ihn.
Nachdem die Vorladung als Beschuldigter wegen sexuellen Missbrauchs von Widerstandsunfähigen durch die Polizei Magdeburg bei meinem späteren Mandanten eingegangen war entschied dieser sich, uns als bundesweit führende Kanzlei für Sexualstrafrecht mit seiner Vertretung zu beauftragen.
Die Durchführung des Hauptverfahrens ließ sich leider aufgrund eines massiven Widerstandes der Staatsanwaltschaft Magdeburg (was wir bis heute nicht nachvollzogen werden kann) leider nicht abwenden.
Im Rahmen der Hauptverhandlung konnte der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger in Magdeburg letztlich jedenfalls nicht nachgewiesen werden mit der Folge, dass unser Mandant letztlich freigesprochen wurde.