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Rechtsanwaltskanzlei Nikolai Odebralski

Missbrauch Widerstandsunfähiger: Verfahren eingestellt (Darmstadt)

Unser späterer Mandant lernte Mitte 2024 eine junge Frau in Darmstadt kennen, man war sich sympathisch und verabredete sich.

An einem Abend trafen sich beide bei der Frau zu Hause um sich besser kennenzulernen, etwas zu trinken und gegebenenfalls sexuelle Kontakte zu haben, was beide offenbar nicht ausgeschlossen. Es wurde in der Folge eine nicht unerhebliche Menge an Alkohol konsumiert, unser Mandant und die Frau begaben sich daraufhin in deren Schlafzimmer, wo es - unter erheblicher Alkoholisierung auf beiden Seiten - dann zu sexuellen Kontakt in Form von Geschlechtsverkehr kam. Am darauffolgenden Morgen behauptete die Frau, sich an nichts erinnern zu können, unser Mandant hatte selbst Erinnerungslücken, erinnerte sich aber rudimentär an das, was geschehen war.

In der Folge entwickelte es sich dann offenbar so, dass die junge Frau gegenüber einer Freundin davon berichtete, was geschehen war. Die Freundin, selbst engagiert im linken Spektrum ihrer Universität und besonders engagiert im Bereich Opferrechte, erkannte, dass es sich um eine Straftat handeln müsse. Nach ihrer Logik könne die Freundin nicht in den Kontakt rechtswirksam eingewilligt haben, sofern sie sich an diesen rückblickend gar nicht erinnere (was in der Sache natürlich Unsinn ist). Jedenfalls begaben sich die beiden Frauen zur Polizei, um dort Strafanzeige gegen unseren späteren Mandanten wegen sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger gegenüber der Polizei Darmstadt zu erstatten.

Unser Mandant erhielt in der Folge eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter wegen sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger durch die Polizei Darmstadt und war zunächst geschockt und irritiert, denn so hätte er mit so etwas natürlich niemals gerechnet.

Trotz der Überforderung mit der Situation entschied er sich richtig dahingehend, der Vorladung als Beschuldigter keine Folge zu leisten einen begab sich im Internet auf die Suche nach einem erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht, und wurde so schnell auf unsere Internetpräsenz aufmerksam. Aufgrund unserer einmaligen Kompetenzwerte und Erfahrung in diesem Bereich entschied er sich, und sein Verfahren anzuvertrauen, gerne übernahmen wir die Vertretung in dieser sensiblen Situation Im Rahmen des Sexualstrafverfahrens bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt.

Entsprechend den gewöhnlichen Abläufen sagten wir dann erst einmal den Termin zur Vorladung als Beschuldigter wegen sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger gegenüber der Polizei Darmstadt ab und beantragten die Ermittlungsakten, welche nach etwa vier Wochen eingingen.

Eine ausführliche Besprechung der Akten mit unseren Mandanten zeigte und sodann, dass zum einen die junge Frau weder "Widerstandsunfähig" im juristischen Sinne gewesen sein konnte, noch unser Mandant dies angesichts seiner eigenen Alkoholisierung hätte erkennen können, wäre es der Fall gewesen. Darüber hinaus zeigten aber auch die Angaben der Frau zu dem Abend gegenüber der Polizei sowie deren gemessene Blutalkoholisierung, dass diese nicht im juristischen Sinne Widerstandsunfähig gewesen sein konnte.

All diese Umstände bereiten wir im Rahmen einer umfassenden Erklärung zur Verteidigung gegenüber der Staatsanwaltschaft Darmstadt auf und beantragten sodann, dass Ermittlungsverfahren mangels Tatverdacht einzustellen. Diesem Antrag schloss sich die Staatsanwaltschaft sodann im Ergebnis an, und stellte das Ermittlungsverfahren ein.

Unser Mandant ist rückblickend froh und glücklich, über das Ergebnis. Aber auch insbesondere darüber, dass er seinerzeit der Vorladung als Beschuldigter wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger gegenüber der Polizei Darmstadt keine Folge geleistet, sondern sich stattdessen an uns gewendet hat.

Auch wir freuen uns mit unseren Mandanten über die Einstellung.

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