Vergewaltigung: Angeklagter freigesprochen (Hannover)
Die Polizei Hannover hatte unseren (späteren) Mandanten zunächst beschuldigt, nach einer Feier eines Musikstudenten sexuell übergriffig gegenüber einer Studentin geworden zu sein.
Vorladung wegen Vergewaltigung Hannover
Nachdem bei unserem späteren Mandanten zunächst die Vorladung als Beschuldigter wegen schwerer sexueller Nötigung durch die Polizei Hannover einging, glaubte dieser zunächst an einen Scherz. In dem naiven Bewusstsein "mir kann nichts passieren, ich habe ja nichts gemacht" ging er zu einem bekannten Anwalt der schwerpunktmäßig Mietsachen bearbeitet und bat ihn um Hilfe. Der Anwalt forderte zunächst die Akten an und gab sodann eine (sehr) kurze Erklärung für den Beschuldigten ab, seiner Aussage nach, sollte sich das ganze Missverständnis durch eine kurze Stellungnahme klären lassen. "Kein Grund zur Sorge", so die Aussage des Kollegen.
Anklage wegen Vergewaltigung Hannover
Dieser Ratschlag erübrigte sich spätestens, als unsere Mandanten einige Monate später eine Anklageschrift durch das Amtsgericht Hannover wegen Vergewaltigung zuging, mit dieser wurde er zum Amtsgericht angeklagt, mit dem Ziel einer vollstreckbaren Gefängnisstrafe zu erreichen.
Die Ernst dieser Situation nun doch erkennend begab sich der Beschuldigte nun auf die Suche nach einem erfahrenen Anwalt für Sexualdelikte und entschied sich nach kurzer Zeit dafür, Deutschlands mittlerweile größte und erfahrenste Kanzlei für Sexualstrafrecht mit seiner Verteidigung zu beauftragen. Die Übernahme des Mandats sicherten wir dem völlig verzweifelten Mann natürlich zu.
Die Vorbereitung des Verfahrens offenbarte erhebliche Versäumnisse im vorangegangenen Ermittlungsverfahren. Im Rahmen der mehrtägigen Hauptverhandlung konnten die Zeugen sodann durch geschickte Fragen in Widersprüche verwickelt und insgesamt Zweifel an der Aussage der vermeintlich Geschädigten geweckt werden, welche selbst einräumte, sich aufgrund vorangegangener Alkoholisierung nicht mehr an wichtige Details der angeblichen Übergriffe erinnern zu können. So wusste sie beispielsweise nicht mehr, ob sie im Rahmen der sexuellen Handlung lediglich darauf hingewiesen hatte "keine Jungfrau mehr zu sein" (=neutraler Hinweis im Sinne von: Bitte sei vorsichtig, ich bin noch Jungfrau), oder ob sie gesagt hatte "nein, ich bin noch Jungfrau" (dann deutliche Äußerung eines entgegenstehenden Willens). Ein kleines aber entscheidendes Detail, auf welches es bei der Beurteilung der Einschätzung der Situation durch unseren Mandanten aber letztlich entscheidend ankam.
Da dieser zu den Vorwürfen schwieg und sich die Äußerung eines entgegenstehenden Willens ("Nein") durch das Gericht nicht nachweisen ließ, sprach diesen dem Beschuldigten auf unseren Antrag hin letztlich von allen Vorwürfen vollumfänglich frei. Dieser sei seiner Vorstellung nach nicht ausschließber von einem einvernehmlichen Sexualkontakts ausgegangen, so das Gericht im Anschluss an das Plädoyer der Verteidigung.
Hiermit ist nicht nur der Vorwurf widerlegt sondern auch die Reputation unseres Mandanten innerhalb der Hochschule wiederhergestellt.