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Rechtsanwaltskanzlei Nikolai Odebralski

Vergewaltigung: "Opfer" unglaubwürdig, Mandant freigesprochen (Gelsenkirchen)

Unser Mandant und seine damalige Freundin trennten sich im Jahre 2023 nach etwa einem Jahr Beziehung.

Mein Mandant war zu diesem Zeitpunkt 20 Jahre und spricht rückblickend von einer toxischen Beziehung, es habe viel Streit gegeben. Seine Exfreundin sei auf alles und jeden eifersüchtig gewesen, habe erhebliche soziale Probleme im Umgang mit anderen gehabt und sei hm letztlich zu Ende der Beziehung fremdgegangen. Er habe in der Beziehung alles für sie getan, insbesondere sich um sie und ihre offenbar massiven psychischen Probleme gekümmert und bestmöglich bemüht, ihr zu helfen. Sie sei vielfach grundlos ausgelastet, traurig gewesen, habe sich geritzt und mehrfach Suizidabsichten geäußert.

Etwa zwei Monate nach Ende der Beziehung erhielt er eine Vorladung als Beschuldigter wegen Vergewaltigung der Polizei Gelsenkirchen - und war völlig fassungslos.

Mit der Vorladung begab er sich auf die Suche nach einem erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht und wurde schnell auf unsere Kanzlei aufmerksam. Nach einem ersten vertrauensvollen Gespräch sagten wir ihm unsere Hilfe und Unterstützung zu. Entsprechend dem gewöhnlichen Ablauf sagten wir erst einmal den Termin zur Beschuldigtenvernehmung wegen Vergewaltigung bei der Polizei Gelsenkirchen ab und beantragten die Akten.

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gaben wir eine umfangreiche Erklärung zur Verteidigung ab, in der der gesamte Sachverhalt aufbereitet und der Staatsanwaltschaft Essen präsentiert wurde, verbunden mit dem Antrag, das Ermittlungsverfahren eines Tatverdachts einzustellen.

Zum Unverständnis von Mandant und Verteidigung schloss sich die Staatsanwaltschaft im Antrag nicht an und erhob Anfang 2024 Anklage wegen Vergewaltigung gegen den Beschuldigten zum Amtsgericht Gelsenkirchen. Auf allen Seiten das Unverständnis, letztlich überwog aber die Zuversicht, den Tatvorwurf der Vergewaltigung in der Verhandlung widerlegen zu können.

Dieser Eindruck sollte sich in der Verhandlung er vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen wegen Vergewaltigung mehr als bestätigen: die vermeintlich Geschädigte gab an, im Rahmen der Beziehung eigentlich nie sexuell mit meinem Mandanten freiwillig verkehrt zu haben, er habe sie durchgehend manipuliert, vergewaltigt und emotional missbraucht. Von Seiten der Verteidigung vorgelegte Unterlagen mit Liebesbriefen, in denen sie ihm beispielsweise schrieb, "ihn so sehr zu lieben wie noch niemand zuvor und noch nie so glücklich gewesen zu sein" erklärte das angebliche Opfer damit, manipuliert worden zu sein. Auch Chat-Nachrichten, in denen sie ihm schrieb, wie sie die sexuellen Kontakte mit ihm genießt und sich auf weitere Kontakte freut, erklärte sie damit, sie sei "durch ihn völlig manipuliert worden", Sie habe "tatsächlich geglaubt, sie würde ihn lieben" - heute "nach vielen Stunden in der Therapie" wisse sie aber, dass es nicht so war.

Es bedarf keiner weiteren Erklärung, dass derartige Angaben auf das Unverständnis aller Beteiligten stießen.

Im Rahmen einer weiteren kritischen Befragung durch die Verteidigung gab die angeblich Geschädigte dann auf einmal an, eine Panikattacke zu erleiden, hyperventilierte melodramatisch in dem Verfahren wegen Vergewaltigung vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen, sodass letztlich sogar ein Rettungswagen kommen und die Zeugin ins Krankenhaus bringen musste. Ob es sich hierbei um eine tatsächliche Panikattacke oder nur eine vorgeschobene Vorstellung handelte, um sich bei der Vernehmung aus der Affäre zu ziehen, kann letztlich nicht mit Sicherheit gesagt worden.

Wichtig ist, dass mein Mandant am Ende des Tages vom Tatvorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurde, zu seiner großen Erleichterung.

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