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Sexueller Missbrauch: Angeklager von allen Vorwürfen freigespruchen (LG Aurich)

Unser Mandant erhielt im Jahre 2022 eine Vorladung als Beschuldigter durch die Polizei Aurich wegen sexuellem Missbrauch von Kindern.

Vorgeworfen wurde ihm, er habe seine damalige Stieftochter bei mehreren Gelegenheiten sexuell missbraucht. Gegen unseren späteren Mandanten wurde angesichts der Schwere der Vorwürfe zunächst die Untersuchungshaft angeordnet.

Die Familie entschied schnell, dass es bei derartigen Vorwürfen ratsam und äußerst sinnvoll sei, einen Experten für Sexualstrafrecht mit der Vertretung zu beauftragen. Nachdem mir die Familie die polizeiliche Vorladung als Beschuldigter wegen sexuellem Missbrauch von Kindern von der Polizei Aurich geschickt hatte, zeigten wir zunächst die Vertretung an, beantragten die Ermittlungsakte und besprachen mit dem Mandanten den Sachverhalt. Zunächst galt es herauszufinden, was ist mit der Vorladung wegen sexuellem Missbrauch von Kindern durch die Polizei Aurich auf sich hat.

Im Rahmen einer umfassenden Erklärung bereiten wir sodann zunächst die Vorwürfe auf und versuchten die Staatsanwaltschaft Aurich davon zu überzeugen, dass die Vorladung wegen sexuellem Missbrauch von Kindern zu Unrecht erfolgt war. Mitte 2023 erhob die Staatsanwaltschaft dann Anklage gegen unseren Mandanten, um den Tatvorwurf des schweren sexuellen Missbrauch von Kindern vor dem Landgericht Aurich aufzuklären.

In dem ersten Vernehmungstermin gab sich die vermeintlich geschädigte Stieftochter verschlossen und wortkarg, das Landgericht entschied daraufhin, dass ein aussagepsychologisches Gutachten einzuholen sei. Auch bei der aussagepsychologischen Sachverständigen wollte, beziehungsweise konnte sich die Stieftochter zu den Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs durch unseren Mandanten nicht äußern, alles sei zu belastend. Die Sachverständige kam darauf hin zu dem Ergebnis, dass die Vorladung wegen sexuelle Missbrauch von Kindern durch die Polizei Aurich wahrscheinlich zu Unrecht erfolgt war, man die Vorwürfe jedenfalls aus aussagepsychologischer Sicht nicht bestätigen könne.

Im Jahre 2024 dann der erneute Prozess gegen unseren Mandanten vor dem Landgericht Aurich wegen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern. Das Landgericht hatte vier Verhandlungstag zur Aufklärung der Vorwürfe angesetzt, am zweiten Tag erwarteten alle mit Spannung die Aussage der Stieftochter. Nach dem vorangegangenen hatten alle erwartet, dass diese sich auch in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Aurich nur dürftig oder beziehungsweise gar nicht zu den Vorwürfen erklären würde. Dann die Überraschung: die Stieftochter machte in der Verhandlung eine astreine und augenscheinlich äußerst glaubwürdige und nachvollziehbare Aussage zu dem, was sie erlebt haben wollte.

Die Details, mit der sie die vermeintlichen Taten schilderte, waren in des so genau und detailliert, dass insbesondere die Sachverständige misstrauisch wurde: hatte sie sich auf die Vernehmung vorbereitet beziehungsweise gab es Angaben auf suggestive Einflüsse durch Dritte?

Durch mühevolle Kleinarbeit, analysierten wir noch einmal die Aussagen im Ermittlungsverfahren und bereiteten dem Gericht zahlreiche Widersprüche auf, darüber hinaus zeigten auch die polizeilichen Vernehmungen erhebliche Hinweise auf Einflussnahme durch Dritte. So war die erste Aussage mit tatkräftiger Unterstützung der Mutter zu Stande gekommen, die dem Mädchen Vorgaben zu dem Inhalt, der angeblichen Vorwürfe gemacht hatte, das Mädchen hatte diese Vorgaben lediglich abgesegnet und zugestimmt. Auch im Rahmen der polizeilichen Vernehmung hatte man ihr Inhaltlich umfangreiche Vorgaben gemacht, so dass letztlich ein Hinweis auf Auto suggestive Einflüsse nicht auszuschließen war.

Auswirkung auf die Erinnerung hatte auch der Umstand, dass das Mädchen die Aussage offenbar durch ein wiederholtes erzählen, gegenüber ihrem Pferd eingeübt und sich so selbst Auto suggestiv beeinflusst hatte. Objektiv wurde die Aussage zu dem widerlegt durch zahlreiche Fakten, die wir  Ausarbeiten und dem Gericht präsentieren konnten.

Letztlich wurde mein Mandant zu seiner großen Erleichterung von allen gegen ihn erhobenen Freiwürfen freigesprochen.

Es stellte sich insofern heraus, dass die Vorladung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch die Polizei Aurich zu Unrecht erfolgt war und er gut beraten war, sich für das Strafverfahren sich die Hilfe eines erfahrenen Experten für Sexualstrafrecht zu suchen.

 

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