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sexueller Missbrauch von Kindern: Bewährungsstrafe nach Geständnis (Hanau)

Unser Mandant war Beschuldigter in einem Verfahren wegen sexuellem Missbrauch von Kindern durch die Staatsanwaltschaft Hanau.

Im Jahre 2022 hatte seine Stieftochter gegenüber der Mutter Angaben dazu gemacht, dass es durch unseren Mandanten zu einem sexuellen Missbrauch zu ihrem Nachteil in Hanau gekommen sein sollte. Die Mutter trennte sich daraufhin von unserem Mandanten, das Verfahren nahm seinen Lauf.

Einige Monate später, also, nachdem das Kind gegenüber der Polizei in Hanau Angaben zu dem sexuellen Missbrauch gemacht hatte, erhielt unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter mit der Aufforderung, sich zu den Vorwürfen zu erklären.

Er begab sich Sodann auf die Suche nach einem spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht und wurde hier schnell auf uns aufmerksam. Als bundesweit größte Kanzlei für Sexualstrafrecht übernahmen wir natürlich seine Verteidigung gegenüber der Staatsanwaltschaft Hanau.

Der Termin zur Vorladung als Beschuldigte wegen sexuellem Missbrauch von Kindern bei der Polizei Hanau wurde abgesagt und erst einmal die Akte beantragt.

Schon früh entschieden wir uns gemeinsam mit unserem Mandanten dazu, dass eine vollständige Verantwortungsübernahme verbunden mit einem Geständnis der richtige Weg sei, um einerseits Verantwortung für eigenes Fehlverhalten zu übernehmen, zudem aber auch dem geschädigten Kind eine Aussage in dem bevorstehenden Strafprozess zu ersparen. Auch der Mutter des Kindes, sowie deren Vater half es, dass unser Mandant den Vorwurf des sexuellen Missbrauch von Kindern in Hanau einräumte und in der Folge auch eine Entschädigung anbot

Im Rahmen des Strafverfahrens vor dem Landgericht Hanau räumte unser Mandant die Vorwürfe, dann vollumfänglich geständig ein. Warum er den sexuellen Missbrauch von Kindern in Hanau in vier Fällen begangen hatte, könne er sich bis heute nicht erklären. Er habe infolge des Übergriff selbst alles verloren, Kinder aus früheren Beziehungen hätten sich von ihm abgewendet, ebenso das Umfeld.

Die Gericht als auch die Mutter des Kindes gaben sich versöhnlich. Weder sie, noch ihre Tochter, hätte ein Interesse an einer Inhaftierung. Wichtig sei gewesen, dass der Beschuldigte die Vorwürfe einräumt und hier zusteht, mit einer Bewährungsstrafe könne es aus ihrer Sicht sein Berwenden haben. Auf eine Verurteilung zu einer vollstreckbaren Gefängnisstrafe käme es Ihnen im Rahmen des Strafverfahrens vor dem Landgericht Hanau wegen sexuellen Missbrauch von Kindern nicht an.

in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft, verhängte das Gericht letztlich eine Bewährungsstrafe gegen unseren Mandanten, eine der Bewährungsauflagen ist es hierbei, eine Therapie zu machen, um zu verhindern, dass sich vergleichbare Vorwürfe wiederholen.

 

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