Vergewaltigung: Angeklagter freigesprochen (AG Neuwied)
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Feier in Neuwied, bei der sich mein Mandant und seine gute Freundin gemeinsam aufhielten. Nach der Feier einigte man sich, gemeinsam bei unserem Mandanten zu übernachten, unverbindlich und auf freundschaftlicher Grundlage.
Hinsichtlich dessen, was anschließend passierte, gehen die Darstellungen auseinander. Unstreitig ist jedenfalls, dass unser Mandant einige Zeit nach der Übernachtung eine Vorladung als Beschuldigter wegen Vergewaltigung durch die Polizei Neuwied erhielt, verbunden mit der Aufforderung, sich hierzu zu erklären.
Unser späterer Mandant berichtete in dem gerichtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht Neuwied, man habe sich gemeinsam ins Bett gelegt und sei eingeschlafen, am nächsten Morgen sei alles in Ordnung gewesen und man habe sich gut verstanden, dann sei die gute Freundin nach Hause gefahren. Warum er nun eine polizeiliche Vorladung von der Polizei Neuwied als Beschuldigter wegen Vergewaltigung erhalte, verbunden mit der Aufforderung sich einen Rechtsanwalt zu suchen, verstehe er nicht.
Die (ex-) gute Freundin hingegen berichtete etwa sechs Wochen nach der Übernachtung gegenüber der Polizei, es sei in dem Haus in Neuwied zu mehreren sexuellen Übergriffen zu ihrem Nachteil in der Nacht gekommen sei. Sie habe sich schlafen gelegt und sei dann mehrfach davon wach geworden, dass unser späterer Mandant sie sexuell bedrängt und letztlich vergewaltigt habe. Die Erinnerung hieran sei ihrem Laufe der Zeit gekommen, sie habe sich komisch gefühlt und ein ungewöhnliches Gefühl im Intimbereich gehabt. Ihrer eigenen Schlussfolgerung nach habe sie nach einiger Zeit begriffen, dass dies nur durch eine im Laufe der Nacht zu ihrem Nachteil erfolgte Vergewaltigung zu erklären sei.
Was augenscheinlich bereits nach Unsinn klingt, fand jedoch ein offenes Ohr bei der offenbar jungen weiblichen Sonderdezernentin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz, die diesem Sachverhalt die Glaubhaftigkeit nach Aktenlage bescheinigte und Anklage gegen unseren Mandanten wegen Vergewaltigung zum Amtsgericht Neuwied erhob.
Der von dem Verfahren sichtlich Betroffene und auch unter sozialen Folgen der Anschuldigung leiden die jungen Mann legte vor dem Amtsgericht seine Sicht der Dinge dar und erklärte, dass zu keinerlei Übergriff gekommen war, er selbst könne sich den Tatvorwurf der Vergewaltigung und die Vorladung als Beschuldigter wegen Vergewaltigung zur Polizei Neuwied einfach nicht erklären. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Koblenz sei unrichtig.
Auch die Aussage der vermeintlich Geschädigten brachte keine Aufklärung, diese wiederholte ihre Angaben aus den polizeilichen Vernehmungen, konnte letztlich aber das Gericht mit ihrer Darstellung nicht überzeugen. Was dann folgte war ein verdienter Freispruch, ein sehr erleichterter junger Mandant - und ein tränenreicher Auftritt der vermeintlich Geschädigten nach dem Urteilsspruch auf dem Gerichtsflur.