Sexuelle Belästigung: Zahnarzt freigesprochen (Essen)
Die Staatsanwaltschaft Essen hatte dem Zahnarzt vorgeworfen, während einer Behandlung die Patientin unsittlich berührt und während einer Behandlung (und in Anwesenheit zweier Zahnarzthelferinnen) "mindestens 30 Sekunden an den Brüsten massiert zu haben".
Obwohl der Beschuldigte den Vorwürfen bereits frühzeitig vehement durch eigene Erklärungen entgegentrat und er auch durch die durchgehend anwesenden Zahnarzthelferinnen entlastet wurde, bewertete die Staatsanwaltschaft Essen die Aussage der vermeintlich Geschädigten als "glaubwürdig" - und erhob Anklage zum Amtsgericht. Es sei "lebensnah", dass ein bis dahin unbescholtener Zahnarzt einer jungen Patientin in Gegenwart von zwei Zahnarzthelferinnen während einer Behandlung in einem kleinen Behandlungsraum die Brüste massieren. Naja.
im Februar 2021 musste sich der völlig aufgelöste und von dem Verfahren sichtlich beeindruckte Arzt vor Gericht verantworten und brachte nochmals eindringlich vor, dass ein solchen Übergriff keinesfalls gegeben haben könnte.
Der Behandlungsraum sei klein, während der Behandlung habe er in jeder Hand Gegenstände gehabt um die Behandlung durchzuführen. Zudem seien durchgehend zwei Zahnarzthelferinnen anwesend gewesen, dass in einer solchen Situation ein sexueller Übergriff erfolgt sein könnte, sei absurd und abwegig.
Die eingehende und umfassende Vernehmung der angeblich Geschädigten vermochte die Anklage letztlich nicht mehr zu stützen.
So gab es in den Aussagen massive Widersprüche zu der Frage der Körperpositionen und den zeitlichen Abläufen im allgemeinen. Auch das Gericht bewertete die Aussage der jungen Frau letztlich als nicht lebensnah - und sprach den Angeklagten vollumfänglich frei. Zuvor hatte der Vertreter des angeblichen Opfers noch eine Einstellung gegen eine Zahlungsauflage vorgeschlagen, angeblich um dem "Opfer die Aussage zu ersparen". Tatsächlich dürfte es sich wohl um einen Versuch der vermeintlich Geschädigten gehandelt haben, ihrer eigenen Aussage noch zu entgehen.
Dies war jedoch von der Verteidigung zurückgewiesen worden, denn für meinen Mandanten war die Vorstellung nicht möglich, der Frau nach einer solchen - und wie sich dann im Verfahren ja auch herausstellte: unberechtigten - Anschuldigung auch noch Geld zu bezahlen.