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„Aussage gegen Aussage“: Inkonsistenzen richtungsweisend

Fälle, in denen  Aussage gegen Aussage steht, gelten als komplex. Das Gericht muss sich für eine Partei, bzw. viel mehr für die „Glaubwürdigkeit“ dieser entscheiden. Der Bundesgerichtshof musste sich in seinem Beschluss vom 28. Februar 2024 (4 StR 380/23) einmal mehr mit der Frage auseinandersetzen, wie in solchen Fällen zu verfahren ist. Inkonsistenzen seien bei der Würdigung der Aussagen richtungsweisend.

Der konkrete Fall

Der konkrete Fall betraf einen Angeklagten, der zuvor vom Landgericht Münster am 23. Mai 2023 wegen des sexuellen Missbrauchs an Kindern in drei Fällen verurteilt worden war. Die vermeintlichen Opfer – die Enkel des Angeklagten, hatten detailliert über die Missbräuche durch ihren Großvater berichtet. Die Sache bedarf laut des Beschlusses vom Bundesgerichtshof jedoch neuer Verhandlung und Entscheidung.

Beschluss des BGH

In seinem Beschluss stellte der BGH klar, dass gerade in Fällen, in denen das Urteil ausschließlich von der Glaubwürdigkeit der Aussagen der Beteiligten abhängt, besondere Vorsicht geboten ist. Es müssen sämtliche relevanten Umstände und Überlegungen, die die Entscheidungen beeinflussen könnten, nachvollziehbar und transparent dargelegt werden.

Insbesondere müsse in solchen Fällen ein besonderes Augenmerk auf mögliche Inkonsistenzen in den Aussagen gelegt werden. Diese können entscheidend für oder gegen die Glaubwürdigkeit der Parteien sprechen. Eine sorgfältige und umfassende Würdigung aller Aussagen sei deshalb unerlässlich, so der BGH.

Quellen: bundesgerichtshof.de, rechtsanwalt-urteile entscheidungen.strafrechtskanzlei.berlin.de

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