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LG Düsseldorf: Vater wegen Vergewaltigung von Tochter verurteilt

Das Landgericht Düsseldorf verurteilte einen 46-Jährigen Mann wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und Inzent zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Er hatte zu Prozessbeginn zugegeben, sich an seiner minderjährigen Tochter vergangen zu haben.

Vor drei Jahren hatte die damals 16-Jährige Tochter des Verurteilten in der Düsseldorfer Altstadt ausgelassen Karneval gefeiert und dabei große Mengen Alkohol getrunken. Freunde des Mädchens machten sich Sorgen und wollten verhindern, dass ihr in dem Zustand etwas zustößt. Deshalb riefen sie ihren Vater an. Dieser holte die stark alkoholisierte Tochter ab, setzte sich mit ihr ins Taxi, brachte sie in seiner Wohnung ins Bett und vergewaltigte sie.

Die Richterin betonte: „ Sie haben die Willenlosigkeit ihrer Tochter in einem eigentlich geschützten Raum ausgenutzt.“ Fünf Jahre Haft hatte die Anwältin der heute 19-Jährigen, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, angesichts der Langzeitfolgen für ihre Mandantin gefordert.

Nach der Tat soll der Vater zu seiner Tochter gesagt haben, dass sie jetzt keine Jungfrau mehr sei, so die junge Frau. Die Richter hielten dem Vater zugute, dass die Tat ohne diese Äußerung wohl nie ans Tageslicht gekommen wäre. Doch sie machten dem Mann auch deutlich, dass er seine Chance um Verzeihung habe verstreichen lassen. Denn anstatt bei seiner Tochter um Entschuldigung zu bitten, mache er sie für das Geschehene mitverantwortlich. Diese kann sich nicht mehr an die Tat erinnern. Nach der Äußerung ihres Vaters habe sie sich ihrer besten Freundin anvertraut,die wiederum sofort ihre Mutter verständigte. Noch am selben Tag sei sie in eine Klinik gefahren. Dort bestätigten Ärzte den schlimmen Verdacht. Im Intimbereich des Mädchen fanden sich DNA Spuren ihres Vaters. Auf die Frage nach dem „Warum“ bekam weder das Gericht noch das Mädchen eine Antwort. „Ich hoffe, dass du nach der Zeit im Gefängnis eine andere Erklärung hast, als dass ich das wollte.“, sagte das Opfer direkt an ihren Vater gewandt im Gericht.

Wegen des Strafverfahrens wurde der Mann, der zuletzt als Verkäufer arbeitete von seinem Arbeitgeber freigestellt. Die Tochter und der Sohn haben den Kontakt zu ihm abgebrochen.

Die Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren entsprach exakt dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Wegen der Verfahrensdauer gelten zwei Monate der Haftstrafe bereits als verbüßt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quellen: wdr.de, rheinischepost-online.de, lg-duesseldorf.nrw.de

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