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Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen

Ermittler haben 2023 mehr Fälle von sexuellem Missbrauch aufgedeckt, bei denen Kinder oder Jugendliche Opfer waren. Dennoch bleibt das Dunkelfeld für die Ermittler weiterhin eine Herausforderung.
Die Zahl der bekannt gewordenen Fälle von Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen ist im Jahr 2023 deutlich gestiegen. Die Zahlen haben sich in den vergangenen fünf Jahren mehr als verdreifacht. So wurden 2023 16.375 Fälle bekannt, in denen Kinder unter 14 Jahren sexuell missbraucht wurden. Das ist ein Anstieg um mehr als 5% im Vergleich zum Jahr davor. Aufgrund zahlreicher Hinweise aus dem Ausland nahm vor allem die Zahl der Fälle zu, in denen es um Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern geht. Hier liegt der Anstieg sogar bei 7.4 %. Die meisten Delikte wurden in bevölkerungsstarken Ländern mit großen Ballungsräumen verzeichnet. Dazu gehört beispielsweise Nordrhein-Westfalen oder Bayern. Von den 11.900 Tatverdächtigen waren mehr als 90% männlich. Erschreckend ist, dass sich Täter und Opfer in mehr als der Hälfte aller verzeichneten Fälle kannten oder sogar derselben Familie angehörten.
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
Auch die Anzahl der Fälle des sexuellen Missbrauchs zum Nachteil von Jugendlichen stieg im Berichtsjahr um 5.7% auf 1200. Die Mehrheit der Opfer war mit 78.0% weiblich. Auffallend ist, dass auch hier eine Vorbeziehung zu der tatverdächtigen Person bestand.
Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen
Seit 2019 steigen die Fälle von Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte stetig an. Den Höchstwert erreichten die Fälle von Herstellung, Verbreitung, Erweb und Besitz jugendpornografischer Inhalte mit 8851 Fällen und einem Anstieg von rund 30% zum Vorjahr. Der Hauptgrund für die immer weiter steigenden Fallzahlen seien zum einen die Veränderungen im Online-Kommunikationsverhalten. Die Zunahme von internetfähigen Endgeräten und schnelleren Datenverbindungen kommen potentiellen Tätern zugute, die beispielsweise Video-Telefonie nutzen, um ihre Opfer in direkten Gesprächen zu sexuellen Handlungen zu nötigen. Des Weiteren können Minderjährige jugendpornografische Inhalte häufig unbedacht über soziale Netzwerke und Messengerdienste an Altersgenossen weiterleiten. Auch werden immer mehr sogenannte ,,Selbstfilmer’’ festgestellt. Diese fertigen pornografische Aufnahmen von sich selbst an. Das allein ist zunächst nicht strafbar. Werden die selbst hergestellten Inhalte jedoch verbreitet, kann dies unter Umständen eine Straftat darstellen.
Die Herausforderung: Das Dunkelfeld
Eine Herausforderung bleibt jedoch weiterhin das Dunkelfeld. Weil viele Taten in einem familiären Umfeld stattfinden, werden sie häufig aus Scham oder sogar Angst nie aufgedeckt. Insbesondere die polizeiliche Arbeit soll weiter intensiviert werden, um das Dunkelfeld ,,aufzuhellen’’ und mehr Straftat ans Licht zu bringen. Die steigenden Fallzahlen sind ein Indiz dafür, dass immer mehr Taten aufgedeckt werden und die polizeiliche Arbeit auch in diesem Phänomenbereich seine Ermittlungen verbessert.
Quellen: bka.de, tagesschau.de