Anwalt für Sexualstrafrecht informiert
BGH bestätigt Urteil gegen Security Mitarbeiter

Mindestens 67 Mal hat ein Wachmann in einer Asylunterkunft zwei Frauen vergewaltigt. Der Beschuldigte hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, doch der Bundesgerichtshof hat das Urteil jetzt bestätigt. Der Mann gilt damit als rechtskräftig verurteilt.
Der ehemalige Security-Mitarbeiter war im Februar diesen Jahres wegen Vergewaltigung zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Nürnberg Fürth sah es als erwiesen an, dass der Security Mitarbeiter jahrelang zwei Frauen mindestens 67 Mal vergewaltigt hat. Eine weitere Frau soll er sexuell belästigt haben. Gefügig machte er die Frauen vor allem durch Drohungen mit dem Jugendamt, in dem er diesen sagte, er nutze seine Position und ließe ihnen die Kinder wegnehmen. Die Taten ereigneten sich zwischen 2018 und 2022 in der Asyleinrichtung am Schmausenbuck.
Das Landgericht begründete sein Urteil insbesondere mit den Aussagen der Opfer. Diese seien sehr glaubwürdig, denn sie hätten die Übergriffe mehrfach detailreich und ohne Widersprüche geschildert. Die Taten wären immer nach einem gleichen Muster abgelaufen. Der Beschuldigte hätte die Frauen zum Duschen geschickt und ihnen ein Zeichen gegeben, dass sie dann in einen Raum oder in eine Unterkunft kommen sollten. Dort mussten sie sich über einen Stuhl beugen oder wurden auf einer Matratze von ihm vergewaltigt. Vorliegend würde es sich nicht um eine ,,Aussage-gegen-Aussage Konstellation’’ handeln, denn der Angeklagte habe zwar die Vorwürfe von sich gewiesen aber keine Alternativdarstellung geliefert. Der Angeklagte soll bei den Taten Kondome benutzt haben und diese ,,akribisch entsorgt’’ haben, um keine Spuren zu hinterlassen. Trotzdem fanden die Ermittler im Keller der Unterkunft DNA-Spuren des Angeklagten. Diesen Fund wertete das Gericht als stützendes Beweismittel.
Quellen: lto.de, br.de