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Vermutungen dürfen bei Strafverschärfung keine Berücksichtigung finden

Die Strafzumessung ist ein wichtiges Instrument des Strafgerichts. Dabei werden sowohl strafmildernde als auch strafschärfende Umstände vom Gericht berücksichtigt. Gründe für eine Strafverschärfung können bestimmte erschwerende Umstände, wie beispielsweise besonderen Tatfolgen sein. Also zum Beispiel, wenn das Opfer durch die Tat körperliche oder seelische Schäden davongetragen hat.

Doch kann man eine solche Strafschärfung alleine darauf stützen, dass bei Taten in der Regel eine solche strafverschärfende Tatfolge eintritt?

Mit dieser Frage musste sich nun auch der Bundesgerichthof (BGH) auseinandersetzen.

Der konkrete Fall

Konkret ging es um einen Fall, indem ein Mann wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in mehreren Fällen angeklagt wurde. Das Landgericht Frankfurt Oder (LG) verurteilte den Mann daraufhin zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Das Landgericht wertete es dabei als strafschärfend, dass die Taten des Angeklagten bei den Geschädigten zu späteren psychischen Beeinträchtigungen und damit auch zu therapeutischen Hilfen führen könnten. Es ergebe sich aus der langjährigen Erfahrung, dass dies in der Regel bei Fällen solcher Art eintritt.

Bloße Vermutungen nicht genug

Revision wurde eingelegt, so dass der BGH sich mit diesem Urteil ein weiteres Mal auseinandersetzte. Dieser entschied: Solche bloßen Vermutungen über mögliche Tatfolgen seien nicht genug, um daraus eine Strafschärfung herzuleiten.

Zwar dürfen grundsätzlich bei Delikten des sexuellen Missbrauchs von Kindern solche Tatfolgen bei dem oder der Geschädigten strafschärfend gewertet werden, wenn diese auf die Tat zurückzuführen sind. Jedoch liegt der Strafgrund des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in der abstrakten Gefährdung des Kindeswohls. Die Annahme des Landgerichts beruhe lediglich auf bloßen Vermutungen, dies könne jedoch nicht zu Lasten des Angeklagten gehen. Es brauche vielmehr konkret feststellbare Folgewirkungen. Damit entschied der BGH zu Gunsten des Angeklagten.

Quellen: urteile.news

 

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