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BGH bestätigt Urteil gegen mehrfachen Sexualstraftäter

Es war eine Tat, die im September 2023 für großes Aufsehen sorgte. Im pfälzischen Edenkoben soll ein Mann eine Zehnjährige auf ihrem Schulweg entführt und sexuell missbraucht haben. Daraufhin musste sich der 62-Jährige vor dem Landgericht Landau als Angeklagter verantworten.
Was war passiert?
Es ist wohl der Albtraum aller Eltern, der am 11. September 2023 für die 10-jährige Schülerin aus Edenkoben und ihre Eltern wahr geworden ist. Das Mädchen soll auf ihrem Weg zur Schule von dem knapp fünfzig Jahre älteren Mann in sein Auto gezogen worden sein. Nicht einmal zwei Stunden später wurde die Schülerin bereits von ihrem Vater als vermisst gemeldet, weil sie nicht zum Unterricht erschien. Dank der schnellen Reaktion des Vaters und einem Anruf bei der Polizei, bei dem ein auffälliges Fahrverhalten gemeldet wurde, entdeckten die Beamten das Auto bereits eine halbe Stunde später. Nach einer Verfolgungsjagd, die mit mehreren Verkehrsunfällen und letztlich mit einem Motorschaden des Mannes endete, konnte die Polizei ihn festnehmen.
Der 62-Jährige hatte die Tat zu Prozessbeginn eingeräumt. Nach den Feststellungen des Gerichts soll diese kurze Zeit mit dem Mädchen jedoch für den Angeklagten gereicht haben, um sich an dieser in einem leerstehenden Gebäude zu vergehen. Die Tat hatte er gefilmt.
BGH bestätigt das Urteil des Landgerichts
Das Landgericht verurteilte ihn im April 2024 unter anderem wegen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes, wegen Vergewaltigung und wegen diverser Verkehrsdelikte zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Ein Sachverständiger kam in einem Gutachten zu dem Schluss, dass von ihm auch künftig eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe.
Am 16. Dezember 2024 bestätigte nun auch der Bundesgerichtshof das ergangene Urteil gegen den Angeklagten und verwarf damit größtenteils die Revision des Angeklagten. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig.
Verurteilter ist bereite bekannter Sexualstraftäter
Der Angeklagte soll zudem bereits polizeibekannt gewesen sein. Er war bereits wegen Sexualdelikten erheblich vorbestraft. Mitte Juli 2023 – also nicht einmal zwei Monate vor der Tat, wurde er aus der Haft entlassen und von der Polizei überwacht. Ihm war es verboten, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen und sich in der Nähe von Orten wie Spielplätzen oder Schulen aufzuhalten. Auch internetfähige Geräte, wie ein Smartphone, durfte er nicht besitzen.
Gegen diese Auflagen verstieß er mehrfach und verweigerte Theraphieangebote, so dass die Staatsanwaltschaft kurz vor der Tat im September einen Haftbefehl gegen ihn erließ, der jedoch aufgrund einer Erkrankung einer Justizmitarbeiterin erst nach der Tat beim Gericht eintraf.
Zudem lehnte das Tragen einer elektronischen Fußfessel ab. Damit löste der Fall auch eine Debatte über Fußfesseln aus. Als problematisch erweist sich in diesem Zusammenhang stets, dass eine Fußfessel nicht unter Zwang angelegt werden könne.
Der rheinland-pfälzische Landesinnenminister Michael Ebling kündigte in dem Zuge jedoch an, dass Rheinland-Pfalz in der Novellierung des Polizei- und Ordnungsgesetzes den Rechtsrahmen für das Tragen einer elektronischen Fußfessel verschärfen will - auch bei Sexualstraftätern.
Quellen: spiegel.de