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Vergewaltigung: Gericht schützt Feuerwehrmann, damit er Beamter bleiben kann

Vergewaltigung - so lautet die Anklage. Vergleichsweise milde war die Strafe. Das Urteil gegen einen Feuerwehrmann sorgt für große Diskussionen. Offenbar nahm das Gericht seinen Beamtenstatus als Grund dafür, den Täter besonders milde zu behandeln.
Zunächst der konkrete Fall:
Der 28-Jährige Feuerwehrmann hatte ein 31-Jährige Bekannte auf dem Heimweg begleitet. Beide tranken große Mengen Alkohol. Scheinbar hatte der Angeklagte mehr als zwei Promille. Der Geschädigte war auf dem Weg nach Hause schwindelig geworden, gerade angekommen schlief die Frau auf ihrem Sofa ein. Diese Situation nutzte der Feuerwehrmann offensichtlich aus. Er zog der Frau den Rock hoch und ihre Strumpfhose herunter. Danach berührte er die Vagina der Frau und drang „mit einem nicht mehr genau feststellbaren Körperteil für ungefähr 5-6 Sekunden vaginal in das Opfer ein“, so eine Sprecherin des Amtsgerichts. Womit der Mann genau in die Frau eindrang, konnte nicht mehr rekonstruiert werden. Ein Eindringen mit dem Glied sei nicht nachweisbar.
Jetzt hat das Amtsgericht München gegen den 28-Jährigen einen Prozess gemacht. Entgegen aller Erwartungen fällte die Richterin mit zwei Schöffen ein mildes Urteil. Elf Monate auf Bewährung. Ein höheres Urteil hätte seine Entlassung als Beamten zur Folge gehabt. Diese Härte wollte die Richterin dem jungen Feuerwehrmann nicht zumuten. Kann das, darf das sein? Fassungslos soll das Publikum reagiert haben, als die Richterin erklärte, deshalb nur eine sehr milde Ahndung der Vergewaltigung vornehmen zu wollen.
Außerdem sei der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt mit 25 Jahren auch noch jung gewesen, begründete die Richterin ihr Urteil weiter. Es habe sich bei der Tat um eine „unreife Reaktion“ gehandelt. Kurz vorher hatte sich der Täter von einer Frau getrennt.
Anderthalb Jahre war die Geschädigte in Therapie. Sie litt unter Schlafstörungen, entwickelte sogar eine posttraumatische Belastungsstörung. Sie „wird den Rest ihres Lebens nicht mehr dieselbe sein wie vor dem Vorfall, erkannte die Richterin. Dennoch fällte sie das milde Urteil.
Die Staatsanwaltschaft hat schon angekündigt, in Berufung zu gehen. Eine Sprecherin sagte, dass sie der Ansicht seien, dass die Strafe höher hätte ausfallen müssen.
Dieser Fall hinterlässt viele Fragen. Denn immer wieder kommt es vor, dass Staatsdiener auf die Milde der Gerichte hoffen dürfen. Grundsätzlich verliert ein Beamter seinen Beamtenstatus, wenn er wegen vorsätzlicher Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. Ohne Wenn und Aber.
Quellen: stern.de, t-online, sueddeutsche.de