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Urteil im „Kuss-Skandal“ bei Frauen-WM

Der ehemalige Präsident des spanischen Fußballverbands Luis Rubiales musste sich in Spanien wegen eines „Kuss-Skandals“ bei der Frauen-WM 2023 vor einem Gericht verantworten. Der Fall erregte große Aufmerksamkeit in den Medien und der Presse. Nun fällte das Gericht sein Urteil.
Der konkrete Fall
Konkret wird Rubiales vorgeworfen, die Spielerin der spanischen Frauennationalmannschaft, Jennifer Hermoso, nach dem WM-Finale im Jahr 2023 vor laufender Kamera gegen ihren Willen auf den Mund geküsst zu haben.
Es ging also wieder einmal um die Frage des entgegenstehenden Willens. Um darauf eine Antwort zu finden, wurde sogar ein Sachverständiger vom Gericht beauftragt, der sich das Video der besagten Tat anschaute, um die Lippen von Rubiales zu lesen. Sein Fazit: Rubiales soll die Spielerin eindeutig vor dem Kuss um ihr Einverständnis gebeten haben.
Das Urteil
Dennoch sprach das Gericht den Angeklagten schuldig wegen sexueller Aggression.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Dem kam das Gericht jedoch nicht nach, sondern verurteilte Rubiales zu einer Geldstrafe von knapp 11.000 Euro. Außerdem darf er sich der Spielerin, die mittlerweile in Mexiko spielt, nicht in einem Umkreis von 200 Metern nähern oder mit ihr kommunizieren.
Es ist ein Urteil, das für viele in Spanien zu mild ausfällt. Insbesondere gemessen an dem Jahresgehalt von 930.000 Euro als Verbandspräsident sei die Summe zu gering. Trotzdem zeigt sich die betroffene Jennifer Hermoso zuversichtlich: „Schließlich wird damit ein wichtiger Präzedenzfall in einem sozialen Umfeld geschaffen, in dem noch viel zu tun ist“, schreibt sie auf einem ihrer Social-Media-Accounts.
Der Richter begründete sein Urteil unter anderem damit, dass Hermoso zwar gegen ihren Willen geküsst worden sei, es habe dabei jedoch keine Gewalt oder Einschüchterung seitens Rubiales gegeben. Auch eine Nötigung sei dem Angeklagten zur Last gelegt worden, weil er nach der Tat die Spielerin unter Druck gesetzt haben soll, damit diese ihn entlastet. Dies konnte ihm jedoch letztlich nicht nachgewiesen werden.
Ob eine der beiden Parteien noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, bleibt abzuwarten.
Quellen: lto.de, spiegel.de