Anwalt für Sexualstrafrecht informiert
Erfurt: Serienvergewaltiger fast komplett geständig

Am Landgericht Erfurt wird seit Donnerstag der Fall eines mutmaßlichen, mehrfachen Vergewaltigers verhandelt. Der 34-Jährige Angeklagte soll über mehrere Jahre reihenweise Frauen mittels selbst hergestellter K.O-Tropfen betäubt, anschließend vergewaltigt und die Frauen dabei gefilmt haben. Zu den Opfern zählen auch Frauen, die ihm nahestanden, darunter auch ehemalige Partnerinnen. Einige Opfer konnten nicht identifiziert werden. Hier geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass diese im Alter zwischen 16 und 25 Jahre alt gewesen sein. Zudem soll der Angeklagte auch das Geschlecht eines Kleinkindes grob berührt und davon Aufnahmen gefertigt haben. Dass die Geschehnisse so lange unentdeckt blieben, machte den Fall außergewöhnlich, so die Staatsanwältin.
Felgenreiniger als Betäubungsmittel
Für die betäubende Substanz soll der Angeklagte unter anderem Felgenreiniger genutzt haben. Darin sind Anteile von GHB enthalten, die als Party- und Vergewaltigungsdroge bekannt sind. Wegen der farb- und geruchlosigkeit der Substanz, lässt sie sich meist unbemerkt in Getränken untermischen.
Opfer in Wald verschleppt
Ein mutmaßliches Opfer des bereits zuvor als Sexualstraftäter verurteilten Angeklagten sagte beim Prozessbeginn aus, sie leide immer noch unter dem Erlebten. Der Angeklagte habe sie nach Verabreichung eines mit K.O Tropfen präparierten Schnaps in ein Waldstück geschleppt, sie dort geschlagen und gewürgt und anschließend vergewaltigt. Diese Vorwürfe hatte der Angeklagte bereits eingeräumt.
Angeklagter fast vollständig geständig
Vor dem Landgericht Erfurt erklärt der Verteidiger des Angeklagten, dass sein Mandant alle ihm vorgeworfenen Taten bis auf eine Vergewaltigung in vollem Umfang einräume. Zudem habe er angegeben, für zwei, vermutlich gemeinschaftliche Vergewaltigungen, allein verantwortlich gewesen zu sein. Bei Verurteilung droht dem Mann die Sicherungsverwahrung. Damit würde er nach verbüßter möglicher Haftstrafe zum Schutz der Allgemeinheit nicht in Freiheit entlassen werden.
Quellen: mdr.de, spiegel.de, sz.de