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Landgericht Rottweil: Bewährungsstrafe wegen sexuellen Übergriffs

Verschleppt, betäubt, gemeinsam vergewaltigt, ausgeraubt und nachts halbnackt auf der Straße ausgesetzt: So lauten die Vorwürfe einer 22-Jährigen. Mutmaßliche Täter sollen ein 24- und ein 28-Jähriger Mann aus Villingen-Schwenningen und Tuttlingen sein. Jetzt hat das Landgericht Rottweil ein Urteil gefällt. Die Liste der Anklagepunkte war lang, was jetzt noch übrig bleibt:

Keine Betäubung der Frau

Dass einige der Anklagepunkte nicht haltbar sind, zeigte sich schon während des Prozesses. Dem 28-Jährigen wurde vorgeworfen, die bereits betrunkene Frau mit dem Mittel ,,Lidocain’’ betäubt zu haben. Doch die im Körper der Frau gefundene Menge des Betäubungsmittels hätte niemals ausgereicht, um sie zu betäuben.

Nach der Tat noch mit den Tätern unterwegs

Nach der Tat soll die junge Frau noch bekleidet mit den beiden Männern in der Innenstadt unterwegs gewesen sein, so Zeugen, die die Frau in der besagten Nacht gesehen hatten. Dabei habe sie ein funktionierendes Handy dabei gehabt und auch mehrmals telefoniert oder sich mit Frauen auf der Straße unterhalten. Auch als die drei am Polizeirevier in Schwenningen vorbeigelaufen sind, habe sie niemanden um Hilfe gebeten. Zwar war ihr Bustier weit verrutscht, jedoch soll die junge Frau, anders als zuvor angenommen, bekleidet von den Männern abgesetzt worden sein.

Keine gemeinschaftlichen sexuellen Handlungen

Zwar sei es zum Sex mit den beiden Männern gekommen, jedoch hätten die Handlungen nacheinander, anstatt gemeinschaftlich,  stattgefunden. Außerdem konnten bei den Untersuchungen der Frau keine Anzeichen für Gewalt gefunden werden. Die 22-Jährige habe nie klar gesagt, dass sie die Vornahme der sexuellen Handlungen eigentlich gar nicht will. ‘’Obwohl kein entgegengesetzter Wille geäußert worden war, wissen Sie, dass es nicht in Ordnung war, nacheinander mit einem betrunkenen Mädchen zu schlafen", so der Richter Karlheinz Münzer zu den beiden Angeklagten. Für jede sexuelle Handlung wäre eine Zustimmung der Frau notwendig gewesen. Denn: ,,Nur Ja heißt Ja’’

Unklarheiten bei der Aussage

Immer wieder kommt es bei der Befragung durch Richter Karlheinz Münzer zu Unstimmigkeiten in der Aussage der Angeklagten, aber auch in den Aussagen der Frau. Das könnte vor allem daran liegen, dass die junge Frau schon mittags mit einer Freundin in einem Park Alkohol getrunken und Cannabis konsumiert hat. Das Gericht spricht von einem Blutalkoholwert von 2,6 Promille und erheblichen Einschränkungen.

Urteil: Bewährungsstrafe für beide Männer

Für den 28-Jährigen gab es eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Der 24-Jährige bekam ein Jahr und sechs Monate. Beide Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Was von der Anklage letztlich bleibt, ist der sexuelle Übergriff. Die beiden Männer müssen eine Beratung zu sexueller Bildung in Anspruch nehmen. Dabei sollen sie mehr über die Werte, Normen und Grenzen im Umgang mit Frauen lernen. Das ist Teil der Bewährungsauflagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.  

Quellen:  swr.de

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