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Haftstrafe in Erfurt: Kindesmissbrauch und Vergewaltigung

Im Prozess bat der Mann wegen seiner „psychischen Situation“ um Milde. Doch eine Schuldminderung wegen seines kulturellen Hintergrunds bekam der Mann nicht. Denn auch Afghanistan habe die Konvention zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch unterschrieben, so hieß es in der Urteilsbegründung.

Es ist eines der zentralen internationalen Abkommen, dass sexuellen Missbrauch von Kindern den Kampf ansagt. Die Konvention verpflichtet die Staaten dazu, sexuelle Gewalt gegenüber Kindern grundsätzlich strafbar zu machen. Das gilt auch dann, wenn sie innerhalb der Familie oder im Ausland stattfindet. Außerdem habe der Mann gewusst, wie alt das Mädchen ist und dass Geschlechtsverkehr mit Kindern verboten ist.

Im Urteil hieß es, dass die Eltern des Mädchens den Angeklagten zwar darauf hingewiesen hätten, dass die Beziehung mit ihrer Tochter strafbar sei, mehr hätten sie aber nicht dagegen unternommen. Sie selbst haben ihre Tochter sogar ins Gefängnis gefahren, damit die Minderjährige mit dem Angeklagten, welcher dort eine Haftstrafe absaß, Zeit verbringen konnte. Damit haben sich auch die Eltern strafbar gemacht, so die Richterin. Sie hätten zur Polizei gehen und Anzeige erstatten müssen.

Im Sommer vergangenen Jahres hatte der Angeklagte zwei junge Frauen mit in seine Wohnung genommen. Dort konsumierte er mit ihnen Kokain und zeigte ihnen eine Machete.Der mehrfach vorbestrafte Mann drohte den Frauen: „Ihr kommt hier erst wieder raus, wenn eine von euch Sex mit mir hat.“ Als eine der Frauen den Notruf wählte, sperrte er die Frauen ein und ließ sie erst wieder heraus, nachdem er eine der Frauen vergewaltigt hatte. Erst am nächsten Morgen konnten die beiden 18-Jährigen Frauen die Wohnung wieder verlassen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen Fluchtgefahr bleibt der 31-Jährige Afghane aber weiterhin in Haft.

Quelle: tagesschau.de, mdr.de, ardmediathek.de

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