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Haftbefehl gegen Verdächtigen im Fall ,,Maddie'' aufgehoben

Wie bereits berichtet steht der Verdächtige im Fall ,,Maddie’’ wegen fünf anderen schweren Sexualdelikten vor Gericht. Nun wurde der Haftbefehl gegen Christian B. aber aufgehoben. Der Grund: Das Braunschweiger Landgericht sieht keinen dringenden Tatverdacht mehr.

Christian B., der auch im Fall der 2007 verschwundenen Madeleine McCann als Hauptverdächtiger gilt, ist wegen Vergewaltigung von drei Frauen und sexuellem Missbrauch von zwei Mädchen angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte im Oktober 2022 wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Anklage erhoben. All diese Taten sollen sich zwischen 2000 und 2017 in Portugal ereignet haben. Er soll eine ältere Frau in ihrer Ferienwohnung in Portugal gefesselt und vergewaltigt haben. Im gleichen Zeitraum soll er ein Mädchen im Alter von mindestens 14 Jahren nackt an einen Holzpfahl gefesselt, mit einer Peitsche geschlagen und zum Oralverkehr gezwungen haben. Des Weiteren soll er eine Frau aus Irland brutal vergewaltigt haben. Darüber hinaus wird dem mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter vorgeworfen, sich vor zwei Mädchen nackt gezeigt und vor ihnen masturbiert zu haben.

Was bedeutet die Aufhebung des Haftbefehls?

Trotz Aufhebung des Haftbefehls sitzt der 47-Jährige weiter in Haft. Bereits wegen einer Vergewaltigung aus dem Jahr 2005 wurde er 2019 zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Trotzdem ist die Aufhebung des Haftbefehls ein Signal für den Fortgang des laufenden Prozesses. Mit der Begründung seiner Entscheidung liefert das Gericht eine Zwischenbilanz der Beweisaufnahme. Das Verneinen des dringenden Tatverdachts stellt für die Anklage einen Rückschlag dar. Denn es bedeutet, dass eine Verurteilung weniger wahrscheinlich ist als ein Freispruch.

Staatsanwaltschaft fordert neue Richter

Nachdem der Haftbefehl aufgehoben wurde, fordert die Staatsanwaltschaft drei Richter abzulösen. Sie hält die drei Richter für befangen. Es sei zu befürchten, dass die Strafkammer schon jetzt ihre Meinung zur Tat- und Schuldfrage gebildet habe. Laut Anklagebehörde laufe die Beweisaufnahme aber noch und die Prozesstermine seien noch bis Oktober angesetzt.

Quellen: tagesschau.de, br.de

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