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LG Essen weist Schmerzensgeldforderung von Missbrauchsopfer ab

Mal kein Bericht aus dem Strafverfahren, sondern aus dem Zivilverfahren. Dabei ging es jedoch auch um Missbrauch – und zwar konkret um den Missbrauch an Winfried Fesselmann durch einen Geistlichen der katholischen Kirche.

Das Landgericht (LG) Essen hatte nun über eine Zivilklage des Geschädigten zu entscheiden. Dieser forderte vom Bistum Essen 300.000 Euro Schmerzensgeld. 45.000 Euro hatte das Bistum bereits aus einer kircheninternen Opferentschädigung gezahlt.

Der konkrete Fall

Winfried Fesselmann, der Geschädigte, war elf Jahre alt, als er im Jahr 1979 als Messdiener der katholischen Kirche diente. Der Kaplan Peter H. soll den Jungen an einem Abend zum Fernsehen zu ihm nach Hause eingeladen haben. Dort habe er ihm Alkohol verabreicht und zum Oralverkehr gezwungen. Außerdem habe er versucht, den Jungen gegen seinen Willen zu berühren.

Ein Strafverfahren war nicht mehr möglich, da die Tat bereits verjährt ist. Daher sagt er vor dem Gericht lediglich als Zeuge, nicht als Angeklagter aus.

Vor dem Landgericht Essen gesteht Peter H. zwar, sich entkleidet zu haben. Allerdings sei sein Versuch, sich dem Jungen anzunähern, von diesem abgewehrt worden. An den Oralverkehr könne er sich nicht erinnern. Das Gericht bewertete diese Aussage jedoch als unglaubwürdig.

Die Entscheidung des Landgerichts

Damit hat das LG Essen hat keine Zweifel daran, dass der Missbrauch ebenso stattgefunden hat, wie von Fesselmann geschildert. Dennoch wies es die Forderung des Geschädigten auf eine Zahlung von mindestens 300.000 Euro ab.

Zur Begründung führt das Gericht an, dass der Kläger im Rahmen der Amtshaftung einen Anspruch auf Ersatz der entstandenen materiellen Schäden habe, die auf den Missbrauch zurückzuführen seien. Nur für diese Schäden muss das Bistum Essen einstehen, weil der Kaplan im Auftrage des Bistums gehandelt hatte.

Bezüglich dessen sei das bereits gezahlte Geld jedoch angemessen. Ein über die bereits gezahlten 45.000 Euro hinaus, bestehe kein Anspruch des Klägers gegen das Bistum Essen.

Nur „einer von vielen“

Winfried Fesselmann blieb jedoch nicht das einzige Missbrauchsopfer des Peter H., wie sich im Laufe der Jahre herausstellte. Peter H. zählt derweil zu einer der bekanntesten Missbrauchstäter innerhalb der katholischen Kirche. In seiner Laufbahn soll er dutzende Jungen missbraucht haben.

Nachdem er zum Priester geweiht wurde, schickten ihn die Bischöfe durch Gemeinden in ganz Nordrhein-Westfalen, wo er immer wieder Jungen missbraucht haben soll. Dabei wussten sowohl die Bischöfe als auch der verstorbene Papst Benedikt XVI von Peter H.s Gefährlichkeit.

Innerhalb des Zivilprozesses vor dem Landgericht Essen sagte der inzwischen 77-Jährige zum ersten Mal als Zeuge aus, nachdem er lange Zeit nicht an die Öffentlichkeit trat. So saßen sich Täter und Opfer nach 46 Jahren wieder gegenüber.
Seiner Zeugenaussage fügte er hinzu: „Es tut mir leid“. Er bedauere den Schaden, der bei dem Opfer entstanden sei und was es für das Ansehen des Bistums bedeute. Bei den anderen Jungen sei es jedoch niemals zur Penetration oder Oralsex gekommen.

Quelle: spiegel.de, correctiv.org

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