Anwalt für Sexualstrafrecht informiert
Landgericht München verurteilt ehemaligen Babysitter wegen hundertfachen Missbrauchs

Hundertfacher sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen – eine schwere Bilanz, die das Landgericht München in dem vorliegenden Fall ziehen musste. Insgesamt 350 Fälle des sexuellen Missbrauchs konnten dem Angeklagten nachgewiesen werden.
Der konkrete Fall
Was war genau passiert? In seiner Rolle als Babysitter soll der 37-Jährige einen Jungen, der ihm anvertraut wurde, über Jahre missbraucht haben.
Seine Dienste hatte über eine Onlineplattform angeboten. Dabei gab er sich selbst als Familienvater und Psychologe aus – eine Lüge. Zudem war er bereits wegen sexuellen Missbrauchs vorbestraft gewesen.
Über das Onlineportal kam er auch in Kontakt mit der Familie, deren Sohn er über Jahre sexuell missbrauchte. Nun – Jahre später, erstattete der mittlerweile erwachsene Sohn Anzeige gegen seinen ehemaligen Babysitter.
Das Urteil
Vor dem Landgericht München musste sich der Mann nun wegen dieser Taten verantworten. Man konnte ihm 350 Fälle des sexuellen Missbrauchs nachweisen. In 300 dieser Fälle handelt es sich um sexuellen Missbrauch Schutzbefohlener, in 13 Fällen um sexuellen Missbrauch von Kindern, in 49 Fällen sogar um schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit dem Missbrauch Schutzbefohlener.
Außerdem konnte dem Mann der Besitz kinder-und jugendpornografischer Inhalte nachgewiesen werden.
Insgesamt verurteilte ihn das Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und zwei Monaten. Zudem wurde die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Revision wurde bereits angekündigt. Das endgültige Urteil bleibt also noch abzuwarten.
Quelle: spiegel.de, stern.de