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Besondere Schwere der Schuld liegt vor: Mörder erneut verurteilt

Bereits im Mai 2023 wurde der 37-Jährige wegen des Femizids an Tabitha E. zu lebenslanger Haft verurteilt. Jetzt verurteilte ihn das Stuttgarter Landgericht wegen der Vergewaltigung einer 15-Jährigen.

Der Fall Tabitha E.

Nach Auffassung des Gerichts hat der Mann die 17-Jährige Tabitha E. vorsätzlich und „aus Machtstreben“ getötet. Er habe in der Vorstellung gelebt, die junge Frau gehöre ihm. Er habe an einer Liebesbeziehung, die es nie gegeben habe, festhalten wollen. Als Tabitha sich ihm widersetzt habe, habe er sie aus niedrigen Beweggründen umgebracht, so der Vorsitzende Richter.

Kennengelernt hatten sich der Mann und das Mädchen vor einigen Jahren. Einige Zeit später wollte Tabitha E. den Kontakt abbrechen. Dazu habe sie sich noch einmal mit dem Mann getroffen. Der Mann habe sich das Vertrauen des jungen Mädchens erschlichen, sie herumgefahren und bewirtet. All das, um später einmal sexuell übergriffig zu werden. Gestorben sei das Mädchen laut Gericht durch massive Gewalteinwirkungen gegen den Hals. Immer wieder musste sich das Gericht im Verlauf des Mordprozesses auf Zeugenaussagen und Indizien verlassen.

Damals hätte eine besondere Schwere der Schuld laut Gericht noch nicht vorgelegen. Deshalb kam eine Sicherungsverwahrung nach Absitzen seiner Haftstrafe nicht in Betracht.

Folgeprozess wegen Vergewaltigung

Jetzt hat das Landgericht Stuttgart den Mann in einem Folgeprozess wegen eines weiteren Missbrauchsfalls verurteilt. Der 37-Jährige soll sich an einem damals 15-Jährigen Mädchen in seiner Wohnung vergangen haben. Das Gericht hat den Angeklagten deshalb der Vergewaltigung und der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Nun hat die Strafkammer auch eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das heißt, dass während der Verbüßung der lebenslangen Freiheitsstrafe, die bereits nach dem ersten Urteil im Fall Tabitha E. verhängt worden war, nach 15 Jahre eine Strafaussetzung der restlichen Strafe zur Bewährung nicht in Betracht kommt.

Quelle: swr.de, tagesschau.de, stuttgarter-zeitung.de

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