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Gesetz gegen Kindesmissbrauch in Deutschland

Tausende Kinder und Jugendliche erfahren jährlich sexuelle Gewalt. In einem Gesetzesentwurf im Blick auf die Kriminalstatistik im Jahr 2023 heißt es, dass etwa jeder siebte bis achte Erwachsene in Deutschland sexuelle Gewalt in Kindheit oder Jugend erlitten habe, unter Frauen sei jede fünfte bis sechste Frau betroffen. Die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch an Kindern in Deutschland ist jedoch weitgehend ungeregelt. Nun soll ein neues Gesetz Abhilfe schaffen. Die Bundesregierung will mit dem neuen Gesetz staatliche Strukturen im Kampf gegen Kindesmissbrauch schaffen und Betroffenene stärker unterstützen. Das Bundeskabinett in Berlin hat am Mittwoch Pläne dafür auf den Weg gebracht. In dem Gesetzesentwurf heißt es, es bestehe gesetzgeberischer Handlungsbedarf. 18.500 von sexuellem Missbrauch betroffene Kinder und Jugendliche im vergangenen Jahr, 16.000 davon zwischen sechs und 14 Jahren und 2.200 davon sogar jünger als sechs Jahre. Es wird vermutet, dass das sogenannte Dunkelfeld "um ein Vielfaches" größer ist Wer in seiner Kindheit sexuelle Gewalt erfahren hat, soll zukünftig bei der Aufarbeitung mehr Hilfe bekommen, die Forschung soll ausgeweitet werden und ein zuständiger Beauftragter oder eine Beauftragte des Bundes soll per Gesetz dauerhaft eingesetzt und vom Bundestag künftig gewählt werden. Nur noch durch den Bundestag und Bundesrat muss das ,,Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen’’. Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, fordert noch mehr. In einem Interview mit ,,SPIEGEL’’ gab sie Preis, was sie besonders an dem Umgang mit sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland ärgert und was sie sich in Zukunft durch das neue Gesetz erhofft.

Viel zu oft würde die Politik erst reagieren, wenn Missbrauchsskandale wie in Staufen oder Lügde bekannt werden, so Kerstin Claus. Der eigentliche Skandal sei aber, dass der Missbrauch täglich und nahezu überall stattfinden würde. Häufig würde es oft an Wissen zu Ausmaß und Folgen von sexueller Gewalt geben. Meist würden die Betroffenen ein Leben lang an den Folgen leiden, was schlussendlich die Gesellschaft mittragen müsste. Dabei würde es insbesondere um Einbußen im Bereich der Sozialsysteme, wie beispielsweise Krankheitskosten oder abgebrochene Erwerbsbiografien geben. Die Fragen rund um das ,,Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen’’ seien durchaus komplex gewesen und haben ganz offenbar lange Konsensfindung gebraucht. Der Bund habe als Gesetzgeber nur sehr begrenzte Zuständigkeiten, weshalb es umso wichtiger sei, dass mit dem neuen Gesetz erstmals die Rechte von Betroffenen gestärkt werden. Dieses würde ganz konkret die Grundlage dafür schaffen, dass das Wissen, die Perspektiven und Anliegen von Betroffenen verbindlich in gesellschaftliche, rechtliche und politische Entwicklungen einbezogen werden.  Auch würden die Akteneinsichtsrechte der Betroffenen deutlich erweitert werden, was dazu führen würde, dass die Betroffenen ihre eigene Geschichte besser aufarbeiten und nachvollziehen können. Auch werde es ein Beratungssystem zur Begleitung und Unterstützung der individuellen Aufarbeitung geben. In Zukunft würde dann hoffentlich weniger diskutiert werden, ob es mehr Kinderschutz braucht, sondern mehr, wie man den Kinderschutz qualitativ verbessern könnte. Das Gesetz sei ein zentraler Schritt, um Kinder besser zu schützen.

Quellen: bmfsj.de, spiegel.de, rsw.neck.de

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