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Gesetzesvorhaben zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorerst gescheitert

Der Gesetzesentwurf, Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen zu legalisieren ist vorerst gescheitert.
Gemäß §218 StGB ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland strafbar, auch wenn Frauen in den meisten Fällen nicht dafür bestraft werden. Diese gesetzliche Regelung sorgt schon seit vielen Jahren für eine Debatte. Während die einen eine Entkriminalisierung fordern, wollen die anderen am Status quo festhalten.
Der Rechtsausschuss des Bundestages entschied, keine Abstimmung über den entsprechenden Gesetzesentwurf im Bundestag zu ermöglichen. Dafür wäre eine Sondersitzung des Bundestages nötig gewesen. Durch den Widerstand unter anderem von FDP und Union (CDU/CSU) bleibt der §218 StGB vorerst bestehen.
Deshalb ist die Enttäuschung bei SPD und Grünen, die den Gesetzesentwurf maßgeblich vorangetrieben hatten groß. ‘’ Dass Union und FDP nicht gewillt sind, übliche parlamentarische Vorgänge zu ermöglichen, ist der parlamentarischen Praxis unserer hohen Hauses nicht würdig und ein fatales Signal für unsere Demokratie, so die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. Den §218 StGB per Gesetzesänderung vor der Bundestagswahl und bis zur Einsetzung des neuen Bundestags abzuschaffen, ist wohl sehr unwahrscheinlich. Auch wenn es grundsätzlich möglich wäre, verfassungsrechtlich sehr schnell und zügig zu entscheiden, würde es wohl an dem politischen Willen hierzu scheitern.
328 Bundestagsabgeordnete hatten den Entwurf unterstützt
Zuvor hatten mehrere Ärzt:innen, Wissenschaftler:innen, und Verfassungsrechtler:innen in einer dreistündigen Anhörung zu dem umstrittenen Gesetzesentwurf Stellung bezogen. Der Entwurf sah vor, Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche nach der Empfängnis außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Offiziell unterschrieben wurde der Antrag von 328 Bundestagsabgeordneten. Für eine Mehrheit im Parlament würden noch 39 Stimmen fehlen.
Die Debatte um die Reform von §218 StGB wird also weitergehen. Nach dem endgültigen Ende der Ampel dürften die Chancen für eine Umsetzung noch weiter gesunken sein.
Quelle: mdr.de; lto.de; zeit.de