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Urteil in Dresden: Taxifahrer vergewaltigte Frau

Ein 32-Jähriger Taxifahrer soll eine betrunkenen Studentin hilfsbereit in ihre Wohnung gebracht und sie dort anschließend vergewaltigt haben. Zwei Jahre nach der Tat im April 2022 hat das Amtsgericht Dresden nun ein Urteil gefällt.
Was ist überhaupt passiert?
Laut eigenen Angaben des Opfers hatte die Psychologie Studentin nach einer langen Partynacht ein Taxi gerufen, um sicher nach Hause zu kommen. Aufgrund des starken Alkoholkonsums musste ihr bereits beim Gang zum Taxi geholfen werden. Auf der Fahrt schlief die Studentin auf der Rückbank des Taxis ein. Nach Angaben des Taxifahrers war sich dieser nicht sicher, ob die junge Frau es noch alleine in die Wohnung schaffte. Deshalb brachte er sie vorsichtshalber selbst in die Wohnung hinauf. Dort wartete die Babysitterin, welche auf das schlafende fünfjährige Kind der Studentin aufpasste. Diese hielt den Mann für einen Freund, der die Frau nach Hause brachte und verabschiedete sich anschließend. Laut Staatsanwalt Thomas Frau legte der Taxifahrer die Studentin aufs Sofa, zog ihr Kleid aus und vergewaltigte die wehrlose Frau. Erst dann sei diese wohl wieder aufgewacht. Der Taxifahrer räumte ein, dass es Geschlechtsverkehr gegeben habe. Er berichtet jedoch davon, dass die junge Frau ihn zuvor geküsst habe, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen. Der Afghane sagte gegenüber dem Richter aus: ,,Ich habe es so verstanden, sie will etwas mit mir haben.’’ Das Opfer ließ die Vergewaltigung jedoch scheinbar nur über sich ergehen. Laut eigener Aussage hatte sie den Drang zu schreien. Da jedoch ihr fünfjähriger Sohn neben ihr schlief, hatte sie Angst, dass dieser in irgendeiner Art und Weise in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Aufgrund vieler Erinnerungslücken der Frau lässt sich ein genaues Bild der Tat nur schlecht anfertigen.
Das Urteil
Nun wurde der Taxifahrer zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Verhandlung dauerte mehr als neun Stunden. Doch letztlich gab es nichts, was die Aussagen hinsichtlich seiner Version von der Taxifahrers bekräftigte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quellen: sächsische.de, t-online.de, spiegel.de